Die gegenwärtigen Briefentgelte der Deutschen Post
Der Preis für einen Standardbrief der Deutschen Post wird ab 2025 95 Cent betragen
Ausgabejahr2024
Erscheinungsdatum11.12.2024
Mit Beginn des ersten Januars 2025 treten für die verschiedenen Dienstleistungen der Deutschen Post AG modifizierte Portotarife in Kraft. Am heutigen Tage wurde die vorläufige Freigabe der angepassten Briefgebühren durch die Bundesnetzagentur erteilt.
Wie von der Deutschen Post vorgeschlagen, beträgt der Preis für einen Standardbrief ab Januar 0,95 Euro (zuvor 0,85 Euro). Ferner sind Anpassungen für den Kompaktbrief (1,10 Euro, ehemals 1,00 Euro), den Großbrief (1,80 Euro, vormals 1,60 Euro) und den Maxibrief (2,90 Euro, anstelle von 2,75 Euro) vorgesehen. Die Gebühr für die Postkarte erfährt ebenfalls eine Steigerung, und zwar von zuvor 0,70 Euro auf 0,95 Euro.
Mit Beginn des Januars beläuft sich der Preis für das Päckchen S auf 4,19 Euro (verglichen mit 3,99 Euro zuvor), und das Päckchen M wird für 5,19 Euro (zuvor 4,79 Euro) erhältlich sein. Ein nationales Paket bis zu zwei Kilogramm Gewicht wird danach 6,19 Euro kosten (im Gegensatz zu den bisherigen 5,49 Euro), während für ein nationales Paket zwischen zwei und fünf Kilogramm Gewicht ein Betrag von 7,69 Euro (gegenüber vormals 6,99 Euro) anfallen wird.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Entgelte kontrolliert die Bundesnetzagentur, ob die im Maßgrößenverfahren (vom elften November des Jahres Zweitausendvierundzwanzig) definierten Spielräume für Preisanpassungen, nämlich 10,48 Prozent für den Bereich Briefsendungen und 7,21 Prozent für Pakete von Privatkunden, bei der Bestimmung der neuen Porti auch tatsächlich beachtet wurden. Die Art und Weise, wie die Deutsche Post AG die genannten Preisanpassungsspielräume auf die verschiedenen Artikel und Dienstleistungen aufteilt, liegt im alleinigen Entscheidungsbereich des Unternehmens.
Aufgrund der Hinzuziehung eines Verbandes, der die Interessen der Briefdienstleister vertritt, kann vorläufig noch keine finale Entscheidung getroffen werden. Eine solche abschließende Festlegung kann jedoch erst im Frühjahr Zweitausendfünfundzwanzig vorgenommen werden, sobald der hinzugezogene Akteur die Unterlagen geprüft und Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme hatte.
Das Gebührenfestsetzungsverfahren gemäß dem neuen Postgesetz
Dem Inkrafttreten der neuen Posttarife ist das Maßgrößenverfahren vorangegangen, innerhalb dessen die Bundesnetzagentur den zulässigen Anpassungsrahmen für die Tarife der Deutschen Post definiert hat. Diese Spielräume für Preisänderungen resultierten aus der gesamten volkswirtschaftlichen Preisentwicklung (der sogenannten Inflationsrate) und einer Rate des Produktivitätszuwachses.
Das Verfahren zur Portofestlegung wird nunmehr erstmalig entsprechend den Bestimmungen des kürzlich erlassenen Postgesetzes abgewickelt. Fortan wird der Spielraum für die Preissetzung für drei Segmente festgelegt, im Gegensatz zu nur einem Bereich, wie es bisher der Fall war. Die betreffenden Segmente umfassen den Briefverkehr für Privatkunden, die als 'Teilleistungen' bezeichneten Geschäftssendungen sowie die Pakete für private Kunden. Dieses Portofestsetzungsverfahren hat fortan primär die Absicht, die Finanzierung eines umfassenden Universaldienstes im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten.
Der Beschluss bezüglich der neuen Entgelte ist auf der Online-Präsenz der Bundesnetzagentur einzusehen unter der Webadresse: www.bundesnetzagentur.de/porto2025.