Fti reisen frankfurt
Folgen der Pleite: Entschädigungspläne für FTI-Reisende bis zum Herbstbeginn
Datum der Aktualisierung:
Autorin: Bleranda Shabani
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Bereits in den ersten Tagen des Junis kristallisierte sich heraus, dass dem drittgrößten deutschen Touristikunternehmen, FTI, die finanziellen Mittel fehlten. Infolge dieser Zahlungsunfähigkeit sah man sich gezwungen, Reisende aus ihren Unterkünften zu verweisen; zudem wurden sie mit enormen Forderungen für Zusatzleistungen konfrontiert und harren bis zum heutigen Tage ihrer Ausgleichszahlungen.
In Frankfurt - Bereits seit dem Bekanntwerden der FTI-Pleite harren Hunderttausende Reisende einer finanziellen Kompensation. Eine Auszahlung der Mittel wird, den Angaben des Konzerns zufolge, noch vor dem Herbst erwartet. Diese Regelung betrifft jedoch nicht sämtliche Geschädigte, da lediglich Kunden von Pauschalreisen über den vorgesehenen Sicherungsfonds, welcher für die Auszahlung der Kompensationen zuständig ist, abgesichert sind.
FTI-Pleite: Ausbleibende Kompensationen für die Geschädigten
FTI, bis dato als drittgrößter Reiseanbieter Deutschlands nach TUI und DER Touristik etabliert, musste sich bereits zu Beginn des Junis für zahlungsunfähig erklären und annullierte daraufhin umgehend sämtliche vorab getätigten Reisebuchungen. Des Weiteren sind auch Gesellschaften, die Teil der FTI Group sind, von der Pleite betroffen.
Nach Informationen von FOCUS Online erstreckt sich die Insolvenz auf die Reiseunternehmen FTI Touristik GmbH, die Sparte 5vorFlug, die BigXtra GmbH und ebenso auf die Autovermietungsmarken DriveFTI sowie Cars and Camper. Reisende hatten die Möglichkeit, Buchungen entweder in stationären Reisebüros, über die Online-Portale der genannten Labels, den TV-Kanal Sonnenklar TV, das Vergleichsportal Check24, die Plattform Ab-In-den-Urlaub oder über HolidayCheck vorzunehmen.
Mehr als 300.000 Reisebuchungen von der Pleite tangiert: Wann erhalten Geschädigte ihre Gelder?
Die Auszahlung der Rückzahlungen steht unmittelbar bevor. Eine Pressesprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds erklärte hierzu unmissverständlich: „Ein Großteil der Rückzahlungen soll bis spätestens Herbst abgeschlossen sein. Die Prozedur der Erstattungen wird derzeit vorbereitet und nimmt in Kürze ihren Anfang.' Jedoch wurde vonseiten der Fondssprecherin kein präzises Datum für den Start der Geldauszahlungen bekannt gegeben.
Gemäß der Analyse der Buchungs- und Reisedaten des zahlungsunfähigen Unternehmens handelt es sich nach bisherigen Aussagen um eine Gesamtzahl von 250.000 (zweihundertfünfzigtausend) Pauschalreisen, welche annulliert worden sind. Zusätzlich sind weitere 60.000 (sechzigtausend) Kunden von Pauschalreisen zu berücksichtigen, die sich zum Zeitpunkt der FTI-Pleite bereits auf ihrer Reise befanden.
Beträge, welche Reisende an ihrem Reiseziel für die Weiterführung ihrer angefangenen Aufenthalte aufbringen mussten, können voraussichtlich nun auch zurückerstattet werden. Hinsichtlich der Gesamtsumme der erforderlichen Kompensationen äußerte sich der Fonds auf Anfrage nicht weiter.
Der Reisesicherungsschein: Erforderliche Unterlagen für die Rückerstattung
Um den Erstattungsvorgang abwickeln zu können, benötigen die betroffenen Urlauber den entsprechenden Sicherungsschein. Dieses Dokument enthält sowohl die Angaben zum Versicherungsunternehmen als auch die zugehörige Versicherungsnummer. Ein solcher Sicherungsschein ist verpflichtend bei jeder Pauschalreise inkludiert, was einer gesetzlichen Bestimmung entspricht.
Den Geschädigten wird dringend geraten, den Kontakt zum zuständigen Versicherungsdienstleister aufzunehmen, um sich Klarheit darüber zu verschaffen, welche Forderungen sie einreichen können, wie die Versicherungsagentur Nexible verlautbart.
Wer Anspruch auf Erstattung hat und wer keine Kompensation erhält
Von essenzieller Bedeutung ist hervorzuheben: Der Deutsche Reisesicherungsfonds ist ausschließlich für Pauschalreisende zuständig. Diese Absicherung findet keine Anwendung auf individuell arrangierte Reisekomponenten, beispielsweise reine Hotelreservierungen. Ebenso werden für separat gebuchte Flugtickets oder Mietfahrzeuge keinerlei Rückerstattungen aus den Mitteln des Fonds gewährt.
Personen, die sich für die Buchung einer Pauschalreise entscheiden, befinden sich prinzipiell stets in einer abgesicherten Position. Nichtsdestotrotz könnte sich der Vorgang der Rückerstattung verzögern, da der Deutsche Reisesicherungsfonds zunächst die Daten der Geschädigten von FTI empfangen muss, bevor die eigentlichen Auszahlungen an die betroffenen Reisenden erfolgen können. Unter Verwendung von Nachrichtenmaterial der dpa.