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Automatische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse

Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU)

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Was genau ist eine eAU?

Die eAU stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar, welche mittels eines Datensatzes direkt an das zuständige Krankenkassenamt weitergeleitet wird. Dieses neue Prozedere, also die Anwendung der eAU, ist seit dem ersten Januar zweitausendzweiundzwanzig für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte sowie Krankenhäuser verpflichtend. Seit Beginn des Jahres dreitausenddreiundzwanzig bezieht auch der jeweilige Arbeitgeber die relevanten AU-Daten elektronisch von der Krankenkasse. Folglich ist eine separate physische Ausfertigung der AU-Bescheinigung für den Dienstgeber nicht länger notwendig.

Welche Kriterien muss meine Arztpraxis erfüllen?

Seit dem ersten Oktober zweitausendeinundzwanzig erfolgt die Datenübertragung durch die Telematikinfrastruktur.

Um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen senden zu können, ist ein Dienst für die Kommunikation im medizinischen Sektor (KIM-Dienst) unerlässlich. Dieser Dienst ermöglicht den sicheren Austausch von Informationen innerhalb der Telematikinfrastruktur. Zudem bedarf es eines Updates des Konnektors. Für die rechtsgültige elektronische Signatur wird ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die zur Verfügung gestellten Aktualisierungen Ihres Praxisverwaltungssystems fortlaufend und zeitnah installiert werden. Dies gewährleistet die ständige Aktualität Ihrer Software.

Welche Vorteile ergeben sich aus diesem neuen Verfahren?

  • Mühsames Nachfragen oder das Ausstellen einer Zweitschrift bei Verlust der Bescheinigung für die Krankenkasse entfällt gänzlich.
  • Die Anpassung der Software sowie die Konfiguration des Übertragungsweges sind für die Praxis ohne zusätzliche finanzielle Aufwendungen verbunden.
  • Ihre Patienten sparen sowohl Portokosten als auch wertvolle Zeit, welche sie stattdessen ihrer Genesung widmen können.

Ist ein Testlauf der Anwendung möglich?

Wir bieten einen Test zur Anbindung der eAU als Dienstleistung für alle Leistungserbringer an.
Eine detaillierte Anleitung hierfür finden Sie in dem Informationsblatt mit dem Titel "Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Anbindungstest mit der TK" (PDF, 141 KB)

Wann genau erfolgt die Übermittlung der eAU?

Sie erstellen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter Zuhilfenahme Ihrer Praxisverwaltungssoftware und leiten die Informationen anschließend auf elektronischem Wege an die TK weiter (eAU).

Woran erkenne ich, dass die Daten bei der TK eingegangen sind?

Ihre Praxisverwaltungssoftware fordert für jede eAU- oder Stornierungsnachricht eine Bestätigung des Eingangs an. Dies dient als Absicherung dafür, dass die übermittelte Nachricht tatsächlich bei der TK angekommen ist. Im Falle von Fehlern werden diese zeitnah von der TK kommuniziert.

Wird die Übertragung der Daten sicher durchgeführt?

Selbstverständlich! Die Datenübertragung geschieht über die etablierte Telematikinfrastruktur. Die Informationen werden vom Moment des Verlassens Ihrer Praxis bis zur Ankunft bei der Krankenkasse verschlüsselt transportiert und sind somit bestens geschützt.

Werden über die AU-Daten hinaus noch weitere Informationen vom Arzt an die TK übermittelt?

Dies ist nicht der Fall. Es werden ausschließlich die Daten, welche Sie ansonsten auf der physischen AU-Bescheinigung ausgedruckt hätten, an die TK weitergeleitet.

Muss ich dem Patienten dennoch die papierenen AU-Bescheinigung aushändigen?

Sobald Sie die eAU elektronisch auf den Weg gebracht haben, benötigt die TK keine zusätzliche papierenen AU-Bescheinigung mehr.

Seit dem ersten Januar dreitausenddreiundzwanzig ist es für den Patienten lediglich erforderlich, seine eigene Ausfertigung zu behalten. Eine Kopie zur Vorlage beim Arbeitgeber kann auf Wunsch gerne ausgestellt werden.

Ich erhalte eine Fehlermeldung von der TK. Was sollte ich tun?

In der Benachrichtigung über den Fehler können Sie den genauen Grund für die Zurückweisung der eAU entnehmen. Sollten inhaltliche Fehler vorliegen, korrigieren Sie die betreffenden Daten und übermitteln Sie uns die eAU erneut.

Sollte dies nicht zutreffen, kontaktieren Sie bitte Ihren Softwareanbieter. Dieser ist in der Lage, mithilfe der Fehlermeldung der TK die Ursache des Problems zu analysieren und zu beheben.