Fahrradnutzung ohne gültige Fahrerlaubnis
Radfahren während eines Fahrverbots: Ist dies gestattet?
Verfasst von Mathias Voigt
Stand der letzten Aktualisierung: zum zwölften Februar des Jahres 2025
Voraussichtliche Lesedauer: etwa zwei Minuten
Wann ein Fahrverbot ausgesprochen wird
Wer mit einem motorisierten Gefährt am allgemeinen Straßenverkehr teilnimmt, ist dazu angehalten, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt zu befolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können mit einer Geldsanktion, Strafpunkten in Flensburg oder einem temporären Fahrverbot von bis zu drei Monaten geahndet werden.
Letzteres wird insbesondere bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten verhängt. Immer wieder stellt sich für die Betroffenen dann die essenzielle Frage, für welche spezifischen Kraftfahrzeuge dieser zeitlich begrenzte Verzicht auf den Führerschein eigentlich Gültigkeit besitzt.
Im Zusammenhang damit herrscht häufig auch Unsicherheit darüber, ob das Radeln, trotz eines bestehenden Fahrverbots, tatsächlich erlaubt ist. Diesem Sachverhalt geht der nachfolgende Fachbeitrag ausführlich auf den Grund und bietet Ihnen eine umfassende Aufklärung.
FAQ: Radfahren trotz Fahrverbot
Die Nutzung eines Fahrrads ist, obwohl ein Fahrverbot für Personenkraftwagen vorliegt, in der Regel gestattet. Überprüfen Sie allerdings stets präzise, für welche Fahrzeugkategorien die Verhängung des Fahrverbots explizit erfolgte.
Tatsächlich kann ein Verbot zur Fahrradnutzung spezifisch angeordnet werden. Jedoch handelt es sich hierbei stets um eine richterlich erlassene Anordnung. Wer wiederholt durch schwerwiegende Verstöße beim Radfahren in Erscheinung tritt, muss damit rechnen, dass ihm ein solches Fahrverbot auferlegt wird.
Hat ein zuständiger Richter ein Fahrverbot für Fahrräder verhängt und Sie beteiligen sich mit Ihrem Zweirad trotzdem am öffentlichen Verkehr, müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Ist die Fahrradnutzung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis zulässig?
Verschiedene Verstöße innerhalb des Straßenverkehrs sowie wiederholte Pflichtverletzungen können die Folge haben, dass ein Fahrverbot angeordnet wird. Dieser zeitlich begrenzte Entzug der Fahrerlaubnis dauert dann mindestens einen Monat.
Sollte die betroffene Person auf ihr Fahrzeug angewiesen sein, kann dies bereits einen erheblichen Einschnitt im Alltag bedeuten. Ein Fahrverbot zu umgehen, ist allerdings zumeist nicht realisierbar, sodass alternative Transportmittel genutzt werden müssen.
Wer sich nicht ausschließlich auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verlassen möchte, greift in der Mehrzahl der Fälle auf ein Fahrrad zurück. Doch ist die Fortbewegung mit dem Fahrrad trotz eines Fahrverbots überhaupt gestattet? Die Antwort lautet ganz klar: Ja. Im Regelfall ist der Drahtesel nicht von einem verhängten Fahrverbot erfasst.
Interessanter Hinweis: Es ist übrigens ebenfalls möglich, für Ordnungswidrigkeiten, welche Sie mit einem Fahrrad oder einem E-Scooter begehen, ein Fahrverbot auferlegt zu bekommen, welches in der Konsequenz auch für Kraftfahrzeuge Anwendung findet. Dies trifft häufig bei Verstößen gegen die festgelegte Promillegrenze oder anderen gravierenden Missachtungen der Verkehrsregeln zu.
Wann erstreckt sich ein Fahrverbot auch auf Radfahrer?
Ist das Fahrradfahren ungeachtet eines Fahrverbots immer gestattet oder kann auch ein spezielles Verbot für die Nutzung des Rades angeordnet werden? In Deutschland ist dies tatsächlich denkbar. Wenn Sie sich wiederholt schwerwiegende Zuwiderhandlungen mit dem Fahrrad zuschulden kommen lassen, kann Ihnen auch für dessen Gebrauch ein temporäres Nutzungsverbot auferlegt werden.
Allerdings muss ein Fahrverbot in diesem speziellen Fall von einem Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung endgültig festgelegt werden. Es handelt sich hierbei dann zumeist um eine sogenannte Nebenstrafe.
Sollten Sie die richterliche Anordnung missachten und beim Radfahren trotz bestehendem Fahrverbot entdeckt werden, kann Ihnen eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro auferlegt werden.
Über den Autor
Der Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine offizielle Zulassung seit dem Jahr 2013. Vor seiner Tätigkeit studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als Verfasser für bussgeldkatalog.org informiert er Konsumenten unter anderem über deren rechtliche Ansprüche im Zuge eines Bußgeldverfahrens.
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