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Grundstücksgrenzsteine setzen: Welche Kosten entstehen?

Baugrundstück vermessen lassen - Kosten und Vorgehensweise im Überblick

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Grundstücksvermessungen

Was versteht man unter einem Flurstück?

Ein Flurstück stellt ein amtlich vermessenes und abgegrenztes Stück Land dar, welches als kleinste Einheit im sogenannten Liegenschaftskataster verzeichnet ist. Es wird in der dazugehörigen Flurkarte des Liegenschaftskatasters unter einer spezifischen Flurstücksnummer dargestellt. In der Regel ist ein Grundstück identisch mit einem Flurstück, es kann aber auch aus mehreren Flurstücken zusammengesetzt sein.

Was geschieht bei einem Grenztermin genau?

Ein Grenztermin wird immer dann notwendig, wenn die Grenzen eines Grundstücks präzise neu bestimmt werden müssen. Nach Beendigung der Vermessungsarbeiten werden den betroffenen Parteien beim Grenztermin die bestehenden oder neu festgestellten Grenzen aufgezeigt. Neben dem zuständigen Vermessungsingenieur sind auch die Eigentümer des jeweiligen Grundstücks anwesend, ebenso die Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücke. Nur dann, wenn alle Beteiligten die festgelegten Grenzen akzeptieren und billigen, wird der gesamte Sachverhalt in einer sogenannten Grenzniederschrift dokumentiert und rechtskräftig beurkundet. Mithilfe von offiziellen Grenzzeichen, wie beispielsweise den klassischen Grenzsteinen, werden die genauen Grenzen kenntlich gemacht und dauerhaft markiert. Sofern nach Ablauf einer vierwöchigen Frist keine Einsprüche eingehen, werden die neu ermittelten Angaben sowohl in das Kataster als auch in das Grundbuch übertragen und rechtswirksam eingetragen.

Welche Arten von Vermessungen sind verpflichtend vorgeschrieben?

In den folgenden Fällen ist eine Vermessung gesetzlich vorgeschrieben und muss daher unbedingt und zwingend durchgeführt werden:

    • Grundstücksteilung (Parzellierung)
    • Einreichung eines Bauantrags
    • Kontrollmessung nach erfolgtem Baubeginn
    • Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung des Gebäudes

Wie kann ich mein Grundstück oder Gebäude amtlich vermessen lassen?

Spezifische Vermessungen, wie beispielsweise die Teilungs- und Grenzvermessung oder auch die Gebäudeeinmessung, werden in Deutschland entweder vom zuständigen Katasteramt oder alternativ von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) eines anerkannten und qualifizierten Vermessungsbüros durchgeführt.

Welche konkreten Kosten entstehen bei einer Vermessung von Grundstücken?

Die genaue Höhe der Kosten für Grundstücksvermessungen ist abhängig vom aktuellen Bodenwert sowie von der konkreten Anzahl der vor Ort gesetzten Grenzpunkte und der Gesamtlänge der vorhandenen oder neu zu schaffenden Grenzen. Abhängig von der jeweiligen Größe des zu vermessenden Grundstücks können sich die Gesamtkosten somit auf etwa 1000 bis 3000 Euro belaufen.

Wer ist berechtigt, mein Grundstück oder Haus zu vermessen?

Die Vermessung von Grundstücken darf in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich vom zuständigen Katasteramt oder von entsprechend öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) bzw. qualifizierten Geodäten vorgenommen werden. Das für Ihren spezifischen Ort zuständige Katasteramt lässt sich in der Regel unkompliziert und schnell online ermitteln.

Gut zu wissen:
Der Begriff 'Geodät' bezeichnet eine qualifizierte Fachkraft im Bereich des Vermessungswesens. Verfügt diese Fachkraft über ein entsprechendes abgeschlossenes Studium, so darf sie sich offiziell als Vermessungsingenieur bezeichnen. Und das dazugehörige Vermessungsgerät trägt den Fachbegriff 'Theodolit'.

Ich plane, ein Grundstück zu erwerben bzw. zu veräußern. Ist hierfür eine Vermessung erforderlich?

Im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs eines Grundstücks ist eine vorherige Vermessung nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch kann eine solche Vermessung durchaus sinnvoll sein, da Sie auf diese Weise mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die tatsächliche Größe des Grundstücks exakt mit den Angaben im Grundbuch übereinstimmt und das betreffende Land tatsächlich als Bauland ausgewiesen und somit genutzt werden darf.

Ist es möglich, ein Grundstück ohne vorherige Vermessung zu teilen?

Ein Grundstück kann ohne Durchführung einer vorherigen Vermessung grundsätzlich nicht real geteilt werden. Eine oftmals kostengünstigere Alternative stellt jedoch die sogenannte ideelle Teilung dar, bei der keine offiziellen und verbindlichen Grenzmarkierungen gesetzt werden. Weiterführende und detaillierte Informationen rund um das Thema Grundstücksteilung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Darf auf einem Grundstück gebaut werden, ohne dieses vorher zu vermessen?

Auf einem Grundstück darf grundsätzlich ohne vorherige Vermessung keine Bebauung erfolgen. Sollte die erforderliche Vermessung nicht durchgeführt worden sein und dennoch mit den Bauarbeiten begonnen werden, müssen die betroffenen Bauherren mit empfindlichen Strafen und im schlimmsten Fall mit der Anordnung zum vollständigen Rückbau des bereits errichteten Bauwerks rechnen.

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