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Teilweise erschlossenes Grundstück

Grundstücksanschluss

    Definition: „Grundstücksanschluss' (Erschließung)

    Bezüglich Baugrundstücken und deren Bebauungsfähigkeit wird stets der Begriff der Erschließung erwähnt. Die Erschließung eines Grundstücks beinhaltet die Beschaffung und Durchführung aller notwendigen baulichen und baurechtlichen Schritte, damit ein später errichtetes Gebäude auf dem betreffenden Areal vollständig nutzbar wird. Wir erläutern die verschiedenen Erschließungsstadien und deren Kennzeichnungen.


    Unterschiede zwischen „nicht erschlossenen', „teilerschlossenen' und „vollerschlossenen' Grundstücken

    Vor der Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück muss die Erschließung vollendet sein. Allerdings ist nicht jedes als „erschlossen' angebotene Areal auch tatsächlich vollständig erschlossen. Vor dem Erwerb sollte stets geklärt werden, ob für die komplette Erschließung mit zusätzlichen Ausgaben seitens des Eigentümers zu rechnen ist. Man unterscheidet hierbei zwischen „nicht erschlossen', „teilerschlossen' oder „vollerschlossen' wie folgt:

     

    VollerschlossenTeilerschlossenNicht erschlossen
    Ein Grundstück gilt als vollerschlossen, wenn es sowohl an das Strom- und Wassernetz, die Abwasserentsorgung als auch an das Straßennetz angeschlossen ist. Ohne die Anbindung an diese Versorgungstrassen wird keine Baugenehmigung erteilt, noch ist ein Hausbau generell möglich. Eine Ausnahme bilden hierbei lediglich die Abwasseranschlüsse. In einigen ländlichen Regionen mag es unter Umständen keinen Anschluss an das Entwässerungssystem geben, sodass die Errichtung eines Abwassertanks in diesem Fall eine Lösung darstellt. Eine Anbindung an das Telekommunikations-, Gas- oder Fernwärmenetz zählt übrigens nicht mehr zu den obligatorischen Voraussetzungen der öffentlichen Erschließung. Falls Sie hier einen Bedarf verspüren, sollten Sie sich im Vorfeld über eventuell anfallende Zusatzkosten informieren.Wird ein Grundstück teilerschlossen erworben, sind zwar bereits Anschlüsse vorhanden, jedoch nicht alle erforderlichen. Möglicherweise besteht bereits eine Anbindung an das Straßennetz, aber nicht an das Versorgungssystem. Wenn Sie also ein teilerschlossenes Grundstück erwerben, müssen Sie bedenken, dass weiterführende Aufwendungen auf Sie zukommen werden, um Ihren Hausbau beginnen zu können.Wenn weder eine Anbindung an die Versorgungstrassen noch an das Straßennetz besteht, wird ein Grundstück als nicht erschlossen betrachtet. Ein solches Areal wird auch als Rohbauland bezeichnet, sofern die Kommune die Bebauung bereits genehmigt hat.

     


    Wer ist für die Erschließung eines Grundstücks verantwortlich?

    Bei der Erschließung eines Grundstücks ist zwischen der öffentlichen Erschließung und der privaten Erschließung zu differenzieren. Auch wenn sich die Zuständigkeitsbereiche unterscheiden, so muss doch ein Großteil der Kosten für die Erschließung vom Grundstückseigentümer getragen werden. Sofern das Grundstück beim Verkauf nicht bereits an den Grundstückseigentümer erschlossen war, muss dieser die öffentliche Erschließung bei der zuständigen Kommune beantragen. Die Kommune führt die öffentliche Erschließung durch und trägt etwa 10 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 90 Prozent werden dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Die öffentliche und die private Erschließung unterscheiden sich wie folgt:

     

    Öffentliche ErschließungPrivate Erschließung
    Die öffentliche Erschließung endet an der Grundstücksgrenze und stellt sicher, dass alle Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom) bis zum Grundstück geführt werden. Ebenso zählen eine Anbindung an das Verkehrs- und Straßennetz (inklusive Fußwege), eine angemessene Straßenbeleuchtung sowie Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzdämme oder Lärmschutzwände) und gegebenenfalls Grünflächen zur öffentlichen Erschließung.Nach Abschluss der öffentlichen Erschließung und der Herführung der Versorgungstrassen bis zum Grundstück, sorgt die private Erschließung dafür, dass die Versorgungsleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum geplanten Gebäude verlegt werden.

     


    Weitere Fragen und Fakten zum Thema „Grundstück'

    Wenn Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück für Ihr zukünftiges Eigenheim sind, raten wir Ihnen, einen Blick in unseren Lexikoneintrag „Grundstücksfragen' zu werfen, dem Sie zahlreiche aufschlussreiche Informationen zum Thema „Grundstück' entnehmen können. Sollten Sie bereits mit der Grundstückssuche beschäftigt sein, nutzen Sie gern unsere Grundstückssuche oder treten Sie persönlich mit uns in Kontakt. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie umfassend zu beraten!

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