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Private Krankenversicherung und Sozialversicherung

Das deutsche Sozialversicherungssystem


Das deutsche Sozialversicherungssystem ist das zentrale Instrument zur Absicherung vor sozialen Risiken in Deutschland. Es beruht auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft, bei dem viele Beitragszahlungen zum Schutz vor Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Berufsunfällen und Pflegebedürftigkeit beitragen. Die Solidargemeinschaft sichert somit die finanzielle Sicherheit der Einzelnen (und anderer) in Notfällen.

Das deutsche Sozialversicherungssystem umfasst fünf Bereiche:

  • Krankenversicherung § 5 SGB V
    Die Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch.
  • Pflegeversicherung §§ 20 ff. SGB XI
    Die Pflegeversicherung ist eng mit der Krankenversicherung verknüpft und gesetzlich vorgeschrieben.
  • Unfallversicherung § 2 SGB VII
    Arbeitnehmer:innen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, welche Leistungen bei Arbeitsunfällen und auf dem Weg dorthin und zurück abdeckt.
  • Rentenversicherung §§ 1 ff. SGB VI
    Die gesetzliche Rentenversicherung ist verpflichtend für abhängig Beschäftigte und selbstständige Künstler:innen sowie Publizist:innen, welche über die Künstlersozialkasse versichert sind.
  • Arbeitslosenversicherung §§ 25 ff. SGB III
    Die Arbeitslosenversicherung ist eine verpflichtende Versicherung für Personen, die einer bezahlten Beschäftigung über dem Mindestmaß nachgehen. Dies umfasst sowohl Arbeitnehmer:innen, Angestellte als auch Auszubildende.


Hinweis: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet detaillierte Informationen zur sozialen Sicherheit in Deutschland in der Broschüre "Soziale Sicherung im Überblick 2021".

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Angestellte/Arbeitnehmer:innen

Angestellte und Arbeitnehmer:innen in Deutschland sind automatisch pflichtversichert, solange ihr Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Die Arbeitgeber:in organisiert die Sozialversicherung, berechnet die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aus dem Bruttogehalt und überweist die entsprechenden Beträge an die jeweilige Organisation. Die Krankenkasse leitet diese Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Viele Angestellte sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Wahl des Versicherers liegt dabei beim Arbeitnehmer:in. Ab einem bestimmten Bruttojahresgehalt (ca. 69.300 Euro im Jahr/ 5.775 € im Monat, Stand 2024) ist ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.

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Selbstständige

Selbstständige müssen sich in der Regel selbst versichern. Für selbstständige Künstler:innen, Publizist:innen und andere ist die Künstlersozialkasse (KSK) empfehlenswert.

Die Krankenversicherung ist obligatorisch und selbstständige müssen sich entweder privat krankenversichern oder - unter bestimmten Voraussetzungen - freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Ein freiwilliger Wechsel in eine GKV ist bei Beendigung einer Beschäftigung mit entsprechender Versicherungsdauer möglich.
Die Pflegeversicherung wird ebenfalls über die Krankenversicherung abgewickelt.
Die Altersvorsorge kann privat geregelt werden. Auch ein Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung ist möglich. Eine verpflichtende Versicherung für Selbstständige ist aktuell noch diskutiert.

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Gesetzlich oder privat versichert?

Die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) sind unabhängig vom Einkommen und richten sich nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Arbeitgeber:innen können einen Zuschuss zahlen. Leistungen sind individuell wählbar. Personen mit Vorerkrankungen könnten höhere Kosten haben oder Schwierigkeiten bei der Versicherungsfindung haben. Die Beitragshöhe kann im Laufe des Lebens steigen.

Ambulante Leistungen werden zunächst von den Versicherten abgerechnet, die Rechnung anschließend an die PKV weitergeleitet wird.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) beruhen auf dem Solidaritätsprinzip. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich. Beiträge sind vom Alter oder Vorerkrankungen unabhängig und basieren ausschließlich auf dem Einkommen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den monatlichen Krankenkassenbeitrag. Zusätzlich gibt es einen variierenden Zusatzbeitrag abhängig von der jeweiligen Krankenkasse (2024: im Durchschnitt 1,7% des Bruttoeinkommens).

Selbstständige tragen die vollen monatlichen Beiträge. Eine GKV-Versicherung ist für Selbstständige oft kostspieliger, da die Beitragsberechnung auf einer Mindestbemessungsgrenze (fiktives Mindesteinkommen, aktuell 1.132 Euro, 2023) basiert. Monatliche Beiträge liegen bei ca. 160 Euro plus Zusatzbeitrag.

In der GKV erfolgt die Abrechnung von medizinischen Leistungen nach dem Leistungs-Prinzip. Ärztliche Praxen und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Krankenkasse ab, keine Vorkasse für die Versicherten.

Verbraucherzentrale: Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?

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Familienversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Familie beitragsfrei mitversichert werden. Das gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder (einschließlich Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkinder) bis zum 18. Lebensjahr.

Voraussetzungen für Mitversicherung:

  • Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Nicht selbst versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sein.
  • Nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein.
  • Monats-Einkommen unter 535 Euro (oder 556 Euro bei Mini-Job, Stand 2025).

Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und dem Familien-Wegweiser.

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