Kündigung Sportstudio - Frist beachten
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Fitnessstudios bieten ein attraktives Umfeld zum Entspannen und Wohlbefinden. Leider sind Kündigungsmodalitäten häufig kompliziert und beinhalten mitunter unübersichtliche Bestimmungen. Worauf sollten Sie bei der Kündigung achten?
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Fitnessstudioverträge erstrecken sich meist über zwei Jahre. Ein Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht, wenn der Vertrag direkt im Studio abgeschlossen wird.
- Viele Kunden stoßen bei der Kündigung auf Schwierigkeiten aufgrund bestimmter Klauseln in ihren Verträgen.
- Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, prüfen Sie die Vertragskonditionen vor dem Vertragsabschluss sorgfältig.
Fitnessstudios ermöglichen ein angenehmes Umfeld zum Entspannen und Wohlbefinden. Doch oft sind die Kündigungsbedingungen nicht ganz einfach und es lauern versteckte Fallstricke. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und erläutern die häufigsten Fragen rund um den Ausstieg aus Ihrem Fitnessstudiovertrag.
Unsere Beratung bietet umfassende Unterstützung bei Problemen mit Ihrem Fitnessstudiovertrag, insbesondere bei der Kündigung. Hier erhalten Sie zunächst Antworten auf die häufigsten Fragen.
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Kündigungsmodalitäten und -fristen
Zunächst einmal: Ein Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht, nachdem der Fitnessstudiovertrag unterzeichnet wurde. Ausnahmen sind nur möglich, wenn explizit etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Zur fristgerechten Kündigung müssen Sie den Vertrag bis zum vereinbarten Vertragsende und unter Einhaltung der im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genannten Kündigungsfrist kündigen. Diese Frist sollten Sie genau beachten.
Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen einer maximalen Kündigungsfrist von einem Monat. Verlängerungen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer sind nur noch auf unbestimmte Zeit möglich, mit einer monatlichen Kündigungsfrist. Vor März 2022 abgeschlossene Verträge dürfen eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten vorsehen. Eine Bindung an Quartalsenden oder andere feste Termine ist in der Regel unzulässig. Altverträge können sich unter bestimmten Bedingungen um ein weiteres Jahr verlängern, falls dies im Vertrag oder den AGB vereinbart wurde.
Notieren Sie das Kündigungsdatum sorgfältig und senden Sie die Kündigung idealerweise ein paar Tage früher per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein ab, um den Eingang sicherzustellen. So haben Sie einen Nachweis über die rechtzeitige Einreichung.
Eine außerordentliche Kündigung beendet das Vertragsverhältnis vorzeitig und ist nur aus triftigen Gründen zulässig. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der bestehenden Umstände für den Kunden unzumutbar ist.
Wann ist ein vorzeitiger Ausstieg erlaubt?
Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie einen Fitnessstudiovertrag vorzeitig kündigen können. Die Kündigung aufgrund eines plötzlichen Verlusts der Lust ist jedoch in der Regel unzulässig.
Krankheit
Wenn Sie Ihr Fitnessstudio krankheitsbedingt nicht mehr nutzen können, ist eine Kündigung möglich (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1996, Az. XII ZR 55/95). Eine dauerhafte Erkrankung muss mit ärztlichem Attest belegt werden, wobei die Vorlage eines Hausarztattestes ausreichend ist. Die konkrete Art der Krankheit muss nicht detailliert beschrieben werden. Eine vorab bekannte Krankheit rechtfertigt keine Kündigung.
Umzug
Ein Umzug berechtigt nicht automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung. Versuchen Sie, bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Umzug in den Vertrag aufzunehmen.
Urlaub
Ein langer Urlaub oder eine Auszeit begründen keinen Anspruch auf vorzeitige Kündigung oder Ruhen des Vertrags.
Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit allein berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Ein möglicher Weg ist die Anfrage nach einer Vertragsänderung oder Kulanz seitens des Fitnessstudios.
Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft erlaubt keine generelle vorzeitige Kündigung, außer es besteht eine Risikoschwangerschaft oder der Arzt verbietet jegliche sportliche Betätigung. Eine Vereinbarung zur Vertragspause während der Schwangerschaft wird von Gerichten meist als gültig anerkannt und die Vertragslaufzeit wird nicht verlängert.
Keine Lust oder kein Bedarf mehr
Mangelnde Motivation oder fehlender Bedarf an Fitnessstudioaktivitäten sind keine Gründe für eine vorzeitige Kündigung.
Neuer Trainingsort
Eine unzulässige Standortveränderung des Fitnessstudios kann eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen.
Längere Schließzeit
Eine längere Schließung des Fitnessstudios berechtigt zu einer vorzeitigen Kündigung, wenn eine Nutzung über einen längeren Zeitraum unmöglich ist. Kurze Schließzeiten sind hierdurch jedoch nicht abgedeckt.
Unzumutbare Trainingsbedingungen
Eine erhebliche Verschlechterung der Trainingsbedingungen (z.B. Umwandlung in ein gemischtes Studio) kann eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen.
Inhaberwechsel
Ein Inhaberwechsel ohne Änderung des Leistungsangebots berechtigt nicht zur Kündigung.
Unzulässige Klauseln
Prüfen Sie vor dem Vertragsabschluss sorgfältig alle Klauseln. Viele unzulässige Vereinbarungen oder Klauseln sind rechtlich nicht bindend.
Höhere Beiträge
Klauseln über Beitragserhöhungen sind nur unter engen Voraussetzungen rechtmäßig und dürfen keinen unangemessenen Gewinnanstieg des Studios bewirken.
Andere Öffnungszeiten
Einseitige Änderungen der Trainings- und Öffnungszeiten ohne Berücksichtigung der Kundeninteressen sind unzulässig.
Bestätigung über Gesundheitszustand
Eine Bestätigung des Gesundheitszustands seitens des Kunden ist nicht erforderlich.
Eigene Getränke fürs Training
Das Verbot, eigene Getränke mitzubringen, ist in der Regel unzulässig. Ein Verbot von Glasflaschen ist hingegen aufgrund der Verletzungsgefahr rechtmäßig.
Gerätenutzung auf eigene Gefahr
Der Fitnessstudiobetreiber hat die Pflicht, die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten und die Kunden zu überwachen. Ausschluss der Haftung für Fahrlässigkeit ist unzulässig.
Haftung für Wertgegenstände
Ein Haftungsausschluss für mitgebrachte Gegenstände ist nur zulässig, wenn angemessene Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Pflicht zur Sportkleidung
Das Fitnessstudio kann die Nutzung von Sportkleidung und Sportschuhen verlangen. Das Verbot von Straßenbekleidung ist zulässig, allerdings nicht für alle Kleidungsarten.
Tipps vor dem Vertragsabschluss
Berücksichtigen Sie Faktoren wie Lage, Anbindung, Öffnungszeiten und Hygiene beim Vergleich verschiedener Fitnessstudios. Vereinbaren Sie ein Probetraining, um das Studio kennenzulernen. Beachten Sie die Laufzeit, denn ein schnellerer Ausstieg ist in manchen Fällen empfehlenswert.
Unser Rat
Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und mit Angeboten anderer Fitnessstudios vergleichen. Eine kurze Vertragslaufzeit bietet mehr Flexibilität.