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Sky-Abo bei Todesfall kündigen

Sie möchten Ihr Sky-Abo beenden? Wir haben eine kostenlose Vorlage und alle wichtigen Informationen zur Kündigungsfrist zusammengestellt.

Sky-Kündigungsvorlage

Mit dieser Vorlage erstellen Sie schnell und einfach ein formales Kündigungsschreiben für Sky:

Wie kündigen Sie Ihr Sky-Abo?

Sky-Kündigung: Wichtige Punkte

Deutsche Zuschauer haben bei Pay-TV eine große Auswahl. Sky ist ein sehr beliebter Anbieter, besonders für Bundesliga-Spiele und Sport allgemein. Dennoch kann es im Pay-TV-Bereich zu Unzufriedenheit kommen und Kunden möchten ihr Abonnement nicht länger fortsetzen.

Für die Kündigung des Sky-Abos ist die gültige Kündigungsfrist entscheidend. Diese hängt vom Vertragsabschlussdatum ab. Jeder Sky-Vertrag hat grundsätzlich eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wird die Kündigung nicht fristgerecht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate. Erst nach Rücksendung des Sky-Leihreceivers und/oder der Smartcard wird die Kündigung wirksam. In der Zwischenzeit können Kosten anfallen.

Kündigung direkt nach Vertragsabschluss

In Deutschland besteht ein Widerrufsrecht, in der Regel mit einer Frist von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss. Kunden können ihr Sky-Abo somit unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung aufheben.

Für eine wirksame Kündigung innerhalb der 14-tägigen Frist muss der Leihreceiver an Sky zurückgesandt werden. In der Regel entstehen bei einem solchen Widerruf keine Kosten, da der Vertrag nicht in Anspruch genommen wurde.

Sky Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist bei Sky richtet sich nach dem Vertragsabschlussdatum, da das Unternehmen mehrfach seine Struktur geändert hat. Die Fristen lauten:

  • Verträge bis zum 17. November 2008: sechs Wochen vor Vertragsende
  • Verträge zwischen 17. November 2008 und 3. Juli 2009: drei Monate vor Vertragsende
  • Verträge ab 3. Juli 2009: zwei Monate vor Vertragsende

Das Vertragsende liegt immer zwölf Monate nach Vertragsabschluss. Daher sollte man zwei Monate vor Vertragsende kündigen.

Sky-Vertrag kündigen: So geht's

Die Sky-Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss fristgerecht beim Anbieter eingehen. Es sollte folgende Informationen enthalten:

  • Absenderanschrift
  • Sky-Anschrift
  • Datum
  • Vertragsnummer
  • Kündigungstext
  • Beginn des Vertrags
  • Ende des Vertrags
  • Bitte um Bestätigung (optional)
  • Unterschrift

Die früheste Kündigungsmöglichkeit ist 12 Monate nach Vertragsabschluss, wobei die Kündigung spätestens 2 Monate vor Ablauf dieser Frist bei Sky eingehen muss.

Die Beiträge müssen für volle 12 Monate gezahlt werden. Bei verspäteter Kündigung verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate.

Nach Vertragsende wird die Smartcard deaktiviert. Die Smartcard und der Leihreceiver müssen innerhalb von zwei Wochen zurückgesendet werden.

Die Rücksendekosten trägt der Kunde. Das Versenden per Einschreiben wird empfohlen, um einen Nachweis zu haben.

Mit Beendigung des Vertrags und Zahlung der letzten Beiträge wird automatisch die Einzugsermächtigung gekündigt. Eventuell stellt Sky die letzte Rechnung, wenn im letzten Vertragsmonat Sky Select genutzt wurde oder die Rücksendung des Receivers verzögert ist.

Um keine weiteren Kosten zu verursachen, sollte man im letzten Vertragsmonat keine Bestellungen mehr tätigen und den Receiver rechtzeitig zurückgeben.

Sky-Vertrag vergessen gekündigt?

Ist die Sky-Kündigung nicht zwei Monate vor Vertragsende erfolgt, ist sie nicht gültig - sie wird erst ein Jahr später wirksam. Vertragsverlängerungen erfolgen bei verspäteter Kündigung automatisch um ein Jahr. Bei verspäteter Kündigung sollte man die Formulierung „hiermit möchte ich zum nächstmöglichen Termin kündigen' verwenden. Man kann danach weiterhin Sky-Inhalte nutzen.

Leihreceiver nicht rechtzeitig zurückgeschickt?

Verspätete Rücksendung des Leihreceivers (später als zwei Wochen nach Kündigung) kann zu zusätzlichen Kosten führen. In einigen Fällen verlängert sich der Vertrag nicht, aber es können monatliche Kosten für die Nutzung des Receivers anfallen. Sky beantwortet gerne Fragen dazu.

Sky kündigen - verschiedene Möglichkeiten

Sky kann telefonisch (089 997 279 28), per Chat (über Kundenlogin) oder per Post gekündigt werden.

Empfehlenswert ist das Versenden per Einschreiben, um eine Bestätigung zu erhalten. Die Adresse lautet: Sky Deutschland, 22033 Hamburg.

Tipp: Online-Kündigungsportale erleichtern die Abwicklung.

Fristlose Sky-Kündigung möglich?

Ist eine fristlose Kündigung wie bei einem Mobilfunkvertrag bei Sky möglich?

Gründe für eine fristlose Sky-Kündigung

Die reduzierte Anzahl der Bundesliga-Live-Spiele 2017/2018 führte zu vielen Kundenbeschwerden. Einige Kunden nutzten das Sonderkündigungsrecht. Sky widersprach den Forderungen, laut Verbraucherschützer zurecht, da die Programmänderung nicht gravierend genug war.

In einigen Fällen ist eine fristlose Kündigung bei Sky möglich, beispielsweise bei:

  • Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent
  • Programmunterbrechung länger als zwölf Tage
  • Todesfall des Vertragskunden

Ein Umzug berechtigt aber keine fristlose Kündigung, da der Empfang weiterhin gewährleistet werden kann.

Preiserhöhungen und Programmausfälle detailliert

Wer eine fristlose Kündigung bei Sky anstrebt, sollte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konsultieren. Sie erlauben Preiserhöhungen, aber bei einer Erhöhung über fünf Prozent ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb vier Wochen nach Mitteilung der Änderung kann gekündigt werden.

Auch Sendeausfälle sind in den AGB geregelt. Ein einzelner Ausfall rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Anders ist es bei Ausfällen länger als 12 Tage oder im Falle höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterlage) länger als 30 Tage.

In diesen Fällen können Kunden ihr Sonderkündigungsrecht und die AGB anwenden. Ein formloses Kündigungsschreiben mit allen relevanten Details ist notwendig. Im Fall eines Todesfalls können Angehörige das Abo kündigen und die Sterbeurkunde beifügen. Eventuelle bereits abgebuchte Beträge können erstattet werden. Bei Problemen kann ein Anwalt helfen.

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Über den Autor

Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie ein fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org und verwendet ihr umfangreiches Wissen im deutschen Rechtssystem für die Erstellung verständlicher Texte in Bereichen wie Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.