Hahn solar vertrag kündigen
Zusammenfassend:
- Nicht exakt vereinbarte Liefer- und Montagezeiten führen oft zu Schwierigkeiten.
- Beispiele zeigen: Produktive Nutzung ist oft erst nach Monaten möglich.
- Vergleichen Sie vorab Anbieter und erhalten Sie mehrere Angebote. Legen Sie im Vertrag konkrete Liefer- und Montagezeitpunkte fest. Setzen Sie bei Verzögerungen zeitnah Fristen und erwägen Sie gegebenenfalls die Einholung anwaltlicher Beratung.
Stromersparnis mit Solarmodulen - leider oft Fehlanzeige. Trotz hoher Anzahlungen von Verbraucherinnen läuft die installierte Anlage oft nur teilweise oder gar nicht. Wir erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten:
Eine eigene Photovoltaikanlage auf das Dach zu installieren, Strom zu erzeugen, ins öffentliche Netz einzuspeisen und eigenen Strom zu gewinnen - das klingt in Zeiten der Energiekrise und des Klimawandels nach einem guten Plan. Dies dachten sich auch zwei Verbraucherinnen, die PV-Verträge mit den Anbietern Energiekonzepte DeutschlandGmbH und Hahn Solar GmbH abgeschlossen hatten. Sie wandten sich an uns, um ihre Erfahrungen zu schildern.
1. Fall Hahn Solar GmbH
Bei Hahn Solar wurde nach Auftragserteilung im Januar/Februar eine Solaranlage inklusive Speicher bestellt. Im April des Vorjahres wurden die Solarmodule auf dem Dach montiert. Der Kunde hatte zu diesem Zeitpunkt bereits über 50 % der Auftragssumme bezahlt. Akku, Wechselrichter und Zählerschrank sowie deren Montage fehlten jedoch. Die Teile wurden zwar Mitte November geliefert, doch die Montage und Inbetriebnahme verzögerte sich trotz wiederholter Anfragen über Monate. Der Verbraucher kontaktierte den Anbieter im Februar dieses Jahres erneut. Eine Reaktion folgte nicht. Im April wandte er sich an uns, setzte eine Frist für die Fertigstellung der Arbeiten und Inbetriebnahme der Anlage und erhielt eine positive Rückmeldung von Hahn Solar, wonach die Arbeiten in Kürze abgeschlossen werden sollen. Schadensersatzansprüche behält sich der Verbraucher vor.
2. Fall: Energiekonzepte Deutschland GmbH
Energiekonzepte Deutschland montierte die Module nach Auftragserteilung im April des Vorjahres im Juni. Mehrere Versuche, die Anlage in Betrieb zu nehmen, schlugen zunächst fehl. Die Auftragssumme war zum damaligen Zeitpunkt nahezu vollständig bezahlt. Der Solarspeicher war Anfang Oktober noch immer offline. Nach dem Zählerwechsel und weiteren Elektroarbeiten durch den Netzbetreiber ging die Anlage/Speicher Ende Oktober ans Netz. Es fehlten jedoch Akkus, die für die Eigenversorgung mit selbsterzeugtem Strom unerlässlich sind. Die Akkus wurden im Dezember zwar geliefert, aber nicht von der Firma eingebaut. Nach monatelangem Warten wandte sich der Verbraucher an die Verbraucherzentrale Niedersachsen und setzte eine Frist zur Fertigstellung. Eine Reaktion steht derzeit noch aus.
Update (19. Juni 2023): Die Akkus wurden inzwischen eingebaut.
Beide Verbraucherinnen berichten, dass die Anbieter die beauftragten Arbeiten auch nach über einem Jahr noch nicht abgeschlossen haben. Sie fühlen sich nach Erreichen eines bestimmten Leistungsgrades im Stich gelassen und können die Anlagen bisher nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen.
Die Verbraucherinnen gingen durch die hohen Vorauszahlungen ein Risiko ein, dass der Anbieter nach vollständiger Zahlung keinen weiteren Support leistet. Die Vertragslage zeigt, dass keine festen Liefer- und Montageschlusstermine vereinbart wurden. Oft wird auf mündliche Zusagen vertraut, die jedoch nicht in konkrete Fristen überführt werden.
Was können Sie tun?
In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um folgende Fragen zu klären: Liegt bereits ein Leistungsverzug vor? Kann ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen? Bestehen Schadensersatzansprüche, beispielsweise für entgangene Einspeisevergütung oder ersparte Stromkosten? Ist die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten? Sind Haftungsbegrenzungen rechtswirksam vereinbart? Die vertraglichen Grundlagen und die individuellen Umstände des Falls müssen genau geprüft werden. Aufgrund der hohen Auftragssummen ist eine anwaltliche Beratung oft ratsam.
Als ersten Schritt sollten Sie den Anbieter schriftlich (z. B. Einschreiben) auffordern, die ausstehenden Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage) zu erbringen.
PV-Anlage planen? Wichtige Punkte:
Vor Vertragsabschluss
- Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter.
- Überprüfen Sie die Höhe der Vorauszahlungen.
- Vereinbaren Sie schriftlich konkrete Termine für Teilzahlungen nach dem jeweiligen Leistungsfortschritt. Die Restzahlung sollte erst nach einem angemessenen Probebetrieb (z. B. 14 Tagen) erfolgen, bei dem die Anlage vollständig genutzt werden kann.
- Fragen Sie nach Möglichkeiten einer Anzahlungsbürgschaft.
- Fassen Sie im Vertrag alle Leistungen und Termine präzise fest.
- Fordern Sie eine schlüsselfertige Anlage an, die sofort nutzbar ist und Energie speichern kann.
Nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage, treten gegebenenfalls Gewährleistungsansprüche für eventuelle Mängel ein (insbesondere bei großen Anlagen ggf. 5 Jahre).