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Kapitalertragsteuer für Lebensversicherungen ermitteln

Lebensversicherung: Kapitalerträge nur zur Hälfte versteuern

Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich die Besteuerung von Lebensversicherungen, die Bürger ab dem Jahr Zweitausendfünf abschließen, verändert: Ihre Kapitalerträge aus der Versicherungspolice müssen Sie seither im Allgemeinen in vollem Umfang versteuern - unabhängig davon, ob die Versicherung wie vereinbart ausläuft oder ob Sie vorzeitig kündigen. Um Ihre Erträge festzustellen, kalkuliert der Versicherungsanbieter die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Gesamtheit aller Einzahlungen.

Auf Basis der ermittelten Kapitalerträge erhebt der Versicherer dann eine Kapitalertragsteuer. Diese beläuft sich auf fünfundzwanzig Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und - bei Mitgliedern einer staatlich anerkannten Kirche - die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Gut zu wissen (zur Information): Haben Sie einen Freistellungsauftrag erteilt, bleibt der Gewinn zumindest bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei. Der Versicherungsanbieter stellt die zugehörige Steuerbescheinigung aus.

Es existiert jedoch eine Sonderregelung, mit der die Kapitalerträge nur zur Hälfte versteuert werden können. Zwei Bedingungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Die Kapitalleistung wird erst nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt.
  • Der Versicherte hat bei der Auszahlung das sechzigste Lebensjahr vollendet.

Wichtiger Hinweis: Bei Vertragsabschlüssen ab dem Steuerjahr 2012 tritt an die Stelle des 60. das zweiundsechzigste Lebensjahr.

Dieses „Halbeinkünfteverfahren' wird allerdings nicht von Ihrem Versicherungsanbieter durchgeführt; den Antrag stellen Sparer eigenständig in der Steuererklärung. Für die Versteuerung der halben Erträge gilt stets der individuelle Steuersatz - auch wenn dieser höher als 25 Prozent ist. Dennoch ist das Halbeinkünfteverfahren in zahlreichen Fällen von Vorteil.

Für Verträge, die seit 2005 abgeschlossen wurden, war im Steuerjahr 2017 zum ersten Mal die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren abgelaufen. Um im Steuerjahr 2020 von der halben Besteuerung zu profitieren, müssen Sie die Lebensversicherung spätestens 2008 abgeschlossen haben.

Tipp:

Wollen Sie nur die halben Erträge versteuern, tragen Sie in Ihrer Steuererklärung dennoch den kompletten vom Versicherungsanbieter bescheinigten Betrag in Zeile 30 der Anlage KAP ein. Die Berücksichtigung der bereits entrichteten Steuern erfolgt über einen entsprechenden Eintrag in den Zeilen 43 bis 45 der Anlage KAP.

Versteuerung von Kapitallebensversicherungen vor 2005

Und wie werden sogenannte Altverträge - also jene, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben - versteuert? Hier gilt die entsprechende Rechtslage bis zum einunddreißigsten Dezember Zweitausendvier und das unbefristet. Das bedeutet: Die Versicherungsleistung bleibt steuerfrei, vorausgesetzt Sie können Ihre Beitragszahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.