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Douglas Kalender Herren

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1-teilig

Ordnungsgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus zum Schutz der Umwelt

Batterien sowie Akkumulatoren (Akkus) beinhalten sowohl Rohstoffe als auch umweltschädliche Substanzen. Aus diesem Grund ist jeder Verbraucher per Gesetz angehalten, verbrauchte Batterien und Akkus bei einer autorisierten Sammelstelle zurückzugeben. Auf diese Weise werden sie einer umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Wiederverwertung zugeführt.

Auf Batterien, die Schadstoffe beinhalten, sind die chemischen Kürzel Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei zu finden. Batterien sind mit dem folgenden Zeichen versehen, was bedeutet, dass Batterien nicht mit dem normalen Hausmüll beseitigt werden dürfen:

Batterien und Akkus für den Hausgebrauch können in jedem OTTO-Shop zurückgegeben werden. Zusätzlich können Batterien und Akkus überall dort, wo vergleichbare Artikel angeboten werden, kostenlos zurückgegeben werden - unabhängig davon, wo diese erworben wurden und unabhängig von Hersteller und Bauart. Bitte versehe die Pole von Hochleistungs-Batterien (zum Beispiel Akkus von Handys und Laptops) vor der Abgabe an der Sammelstelle mit einem Klebeband, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoffhofs/Recyclinghofs ab.

Umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten

Elektrogeräte sind mit dem nachfolgenden Symbol versehen, welches signalisiert, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

Elektrogeräte enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch umweltschädliche Stoffe. Jeder Konsument ist daher rechtlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte bei einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben, wie beispielsweise beim örtlichen Wertstoffhof oder Recyclinghof. Dort werden Elektro-Altgeräte gebührenfrei entgegengenommen und einer umweltverträglichen sowie ressourcenschonenden Wiederverwertung zugeführt. Des Weiteren finden Sie zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe unter: Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm werden dort - unabhängig von der Anzahl Ihrer Altgeräte - unentgeltlich entgegengenommen.

Die Bedingung für die Annahme von Geräten, deren Kantenlänge größer als 25 cm ist, bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass Sie ein neues Gerät bei uns gekauft haben und dies auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbelegs belegen können.

Im Übrigen: Sollten Sie keine Sammelstelle in Ihrer Nähe ausfindig machen können, steht Ihnen unser Kundenservice gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gebührenfreie Abholung von Altgeräten

Wenn Ihnen ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: zum Beispiel Kühl- und Gefriergeräte, Klimaanlagen), 2 (Bildschirme, Monitore sowie Geräte mit einer Bildschirmoberfläche von mehr als 100 cm²: beispielsweise Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: beispielsweise Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz zum privaten Haushalt zugestellt wird, haben Sie gesetzlich das Recht, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, kostenfrei abholen zu lassen. Sie werden daher direkt im Bestellvorgang nach Ihrer Intention befragt, ob Sie bei Anlieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückgeben möchten.

Sollte dieser Service während des Bestellvorgangs nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder nicht um ein Gerät der oben genannten Kategorien, oder die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Sie können in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Weshalb müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Elektrogeräte beinhalten wertvolle Rohstoffe und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen übergeben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, welche zunächst prüfen, ob eine Aufbereitung und Wiederverwendung der Geräte machbar ist. Im Idealfall können alte Produkte wiederaufbereitet werden. Wenn die Wiederverwendung nicht realisierbar ist, werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schädliche Substanzen werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen werden der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Rohstoffe geschont.

Hinweis zur Müllvermeidung

Gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle sowie deren Umsetzung in den Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen zur Müllvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Ausdehnung ihrer Nutzungsdauer durch Reparatur defekter Geräte sowie die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Frage. Weitere Informationen sind in dem enthalten.

Bitte Batterien und Leuchtmittel entfernen

Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernen Sie bitte vor der Rückgabe aus den Geräten. Bitte entsorgen Sie diese dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entnehmen Sie bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorgen Sie beides dann getrennt wie unten beschrieben.

Flüssige Betriebsstoffe beseitigen

Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.

Datenlöschung nicht vergessen

Bitte berücksichtigen Sie: Jeder Verbraucher trägt die Verantwortung für das Löschen von persönlichen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät.

Umweltgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln, Lampen und Leuchten

Die Mehrheit der Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Wertstoffe. Aus diesem Grund ist jeder Verbraucher per Gesetz dazu verpflichtet, diese bei einer anerkannten Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden diese einer umweltgerechten und ressourcenschonenden Wiederverwertung zugeführt. Sie können Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenfrei beim lokalen Wertstoffhof/Recyclinghof entsorgen.
Darüber hinaus finden Sie anerkannte Sammelstellen in Ihrer Nähe unter:
Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen

Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber beinhalten. Bei beschädigten Lampen ist Hautkontakt zu vermeiden! Nehmen Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Tuch oder einem Stück Karton auf und verpacken Sie die Überreste für den Transport zum Wertstoffhof/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, beispielsweise in einem Glas mit Schraubverschluss. Lüften Sie den Raum für ungefähr 30 Minuten. Die Bruchstücke sollten keinesfalls mit dem Staubsauger aufgesaugt werden.

Glühlampen und Halogenlampen dürfen über den Hausmüll entsorgt werden. Sollten Sie unsicher sein, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.