Fachhochschulreife durch meister
Hochschulzugang beruflich Qualifizierter
Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife) ist ein Studium denkbar, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (gemäß Bundes- oder Landesrecht) und in der Regel mindestens drei Jahre Berufspraxis vorliegen und ein Eignungsverfahren absolviert wurde. Der angestrebte Studiengang sollte fachlich mit der Ausbildung und den beruflichen Erfahrungen übereinstimmen. Die Hochschule, die den Studiengang anbietet, prüft und entscheidet über die Erfüllung der Voraussetzungen.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse
Berufliche Fortbildungen, wie beispielsweise die Abschlüsse Meister, Techniker oder Fachwirt, können die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen.
Die Kultusministerkonferenz hat im März 2009 einen Beschluss gefasst, welcher die Mobilität im deutschen Bildungssystem fördert. Dadurch erhalten die Bundesländer eine gemeinsame Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigungen von beruflich qualifizierten Personen, wobei individuelle landesrechtliche Besonderheiten möglich bleiben.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang über berufliche Bildungsgänge sind hier zu finden.
Anrechnung von Kenntnissen im Studium
Die Anrechnung außeruniversitärer Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bildungsdurchlässigkeit. Dies ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung oder Qualifikation als besonders qualifizierter Berufstätiger.
- Gleichwertigkeit im Inhalt und Niveau zum zu ersetzenden Studieninhalt.
- Eine Prüfung der qualitativen und inhaltlichen Kriterien für die Anrechnung im Rahmen der Akkreditierung.
Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Anrechnung und den Umfang (maximal 50% des Studiums). Sie basiert auf den von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen.
Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen"
Der Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen' soll die Verbindung zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessern. Eine lebenslange Weiterbildung und die Öffnung der Hochschulen für neue Zielgruppen sind heutzutage entscheidend für die Beantwortung des Fachkräftebedarfs und des demografischen Wandels.
Bund und Länder unterstützen daher die Entwicklung und Etablierung praxisorientierter und berufsbegleitender Studiengänge, um die Integration von Berufstätigen und qualifizierten Fachkräften in die Hochschulbildung zu erleichtern. Für die Finanzierung des Wettbewerbs stehen von 2011 bis 2020 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Der Wettbewerb prägt maßgeblich das Bild einer offenen Hochschullandschaft.
Weitere Informationen zum Bund-Länder-Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" finden Sie hier:
"Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen"