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Haftet eine GmbH mit dem Privatvermögen ihrer Gesellschafter?

Die GmbH-Haftung im Detail

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform, bei der die Teilhaber eine Vermögensanlage oder eine sogenannte Kapitaleinlage in die Firma einbringen. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter formen zusammen das Grundkapital, welches jedoch nicht mit dem Firmenvermögen gleichzusetzen ist. Die Gesellschafter sind für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nicht persönlich haftbar, sondern lediglich mit den Kapitaleinlagen - das gilt auch bei Zahlungsunfähigkeit. Dies macht die GmbH zu einer sehr populären Rechtsform für Firmen jeglicher Größenordnung.


Im nachfolgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen bezüglich der Haftung von Gesellschaftern einer GmbH für Sie zusammengefasst:


Überblick über den Inhalt


Was genau ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?

GmbH (auch abgekürzt als Ges.m.b.H. oder Gesellschaft m.b.H) ist die Kurzform für die Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung'. Die GmbH stellt eine sogenannte „juristische Person' (im Gegensatz zur natürlichen Person) mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Dies impliziert, dass sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Somit kann sie beispielsweise selbst Eigentümerin von Vermögenswerten sein, einen Kredit aufnehmen oder vor Gericht belangt werden. Im Unterschied zu den Personengesellschaften (Offene Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG)) kann eine GmbH auch von einer einzigen Person gegründet werden.

Um eine GmbH ins Leben zu rufen, muss diese ein Mindest-Stammkapital in Höhe von 35.000 Euro vorweisen, von dem bei der Gründung mindestens die Hälfte in bar zu leisten ist. Es kann aber auch die sogenannte „Gründungsprivilegierung' geltend gemacht werden: In diesem Fall müssen die Gesellschafter zwar letztendlich ebenfalls ein Stammkapital von 35.000 Euro aufbringen, zum Gründungszeitpunkt müssen es jedoch lediglich 10.000 Euro sein (davon wiederum mindestens 50 % in bar einzuzahlen), Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Für die Gründung einer GmbH benötigt man einen Gesellschaftsvertrag bzw. eine Errichtungserklärung (so bezeichnet man den Gesellschaftsvertrag, wenn die GmbH durch eine Einzelperson gegründet wird) in Form eines Notariatsaktes sowie die Eintragung ins Handelsregister.

Das Spezielle an einer GmbH ist - wie der Name es bereits andeutet - die beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften - anders als beispielsweise bei der OG oder einem Einzelunternehmen - eben nicht mit ihrem persönlichen Hab und Gut für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Zugleich ist die GmbH vergleichsweise kostengünstig und einfach zu handhaben, weshalb sie in der Praxis sehr beliebt ist.

Jede GmbH muss über zumindest einen Geschäftsführer verfügen, welcher sie in rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen vertritt. Der Geschäftsführer muss ins Handelsregister eingetragen werden.

GmbHs unterliegen der Bilanzierungspflicht und der doppelten Buchführung: Das bedeutet unter anderem, dass sie ihren Jahresabschluss beim zuständigen Firmenbuchgericht einreichen müssen und den unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unterliegen.

Die Gewinne einer GmbH sind von der Körperschaftssteuer betroffen (derzeit 24 %). Bei Gewinnausschüttungen fällt obendrein die Kapitalertragssteuer an (gegenwärtig 27,5 %). In der Praxis existieren jedoch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um die steuerlichen Belastungen zu optimieren.

Wie ist die Haftung bei einer GmbH konkret geregelt?

Die Ausgestaltung der Haftung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung differiert je nach Rolle der jeweiligen Person in der Firma:

Haftung der Gesellschafter:

Diese haften lediglich in Höhe ihrer jeweiligen Stammeinlage, mithin für den Teil, welchen sie in das Unternehmen im Zuge der Gründung eingebracht haben. Auf ihr Privatvermögen kann demnach nicht zugegriffen werden.

Haftung des Geschäftsführers:

Geschäftsführer einer GmbH müssen ihre Aufgaben sorgfältig verrichten. Verletzen sie ihre Verpflichtungen schuldhaft, haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen für die von ihnen verursachten Schäden. Hierbei ist zwischen der Haftung gegenüber der Gesellschaft einerseits (Innenhaftung) und andererseits gegenüber Dritten (Außenhaftung) zu differenzieren, wobei Letztere nur in Ausnahmefällen relevant ist.

Was gilt im Falle einer Insolvenz der GmbH?

Gerät eine GmbH in die Insolvenz (ist also nicht mehr liquide oder überschuldet), haften die Gesellschafter auch nur bis zur Höhe der jeweiligen Stammeinlage. Jedoch kann der Geschäftsführer, sollte er den Insolvenzantrag zu spät gestellt und folglich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert haben, auch mit seinem persönlichen Hab und Gut haftbar gemacht werden. Dies kann sowohl zur Innen- als auch zur Außenhaftung führen, wonach er für dadurch verursachte Schäden gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) bzw. den Gesellschaftern sowie Gläubigern (Außenhaftung) zur Rechenschaft gezogen werden kann, was auch der Insolvenzverwalter durchsetzen kann.

Besonders detailliert geregelt ist außerdem die Abwicklung beziehungsweise Bekanntmachung einer Insolvenz: So muss beispielsweise unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, sobald im Rahmen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Hälfte des Stammkapitals (also 17.500 Euro) verloren gegangen ist; des Weiteren müssen Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz ergriffen und ein Sanierungsplan erstellt werden. Ein Unterlassen kann sogar als strafbare Handlung gewertet werden.

Können Gläubiger bei der Insolvenz einer GmbH auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen?

Nein, das ist nicht möglich. Gläubiger können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ihre Forderungen vor Gericht einbringen und werden anhand einer Quotenregelung berücksichtigt. Auf das private Vermögen der Gesellschafter können Gläubiger nicht zugreifen, sobald das Stammkapital der GmbH (mindestens 35.000 Euro) vollumfänglich eingezahlt wurde. 

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