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Muss man Ehegattenunterhalt entrichten?

Ehegattenunterhalt wird in zwei Kategorien unterteilt: Man differenziert zwischen Trennungsunterhalt, der während einer Trennung, jedoch innerhalb der bestehenden Ehe gewährt wird, und Geschiedenenunterhalt (nachehelicher Unterhalt), der nach rechtskräftiger Scheidung zu entrichten ist. Hieraus resultieren unterschiedliche Regelungen bezüglich des finanziellen Ausgleichs zwischen Ehepartnern. Es ist jedoch zu beachten, dass der Unterhalt für Kinder stets Vorrang vor den Ehegatten bzw. Lebensgefährten hat. Deshalb ist zunächst der Kindesunterhalt zu leisten, ehe weitere Unterhaltsleistungen fließen können.

Wann muss Trennungsunterhalt geleistet werden?

Trennungsunterhalt wird zugesprochen, wenn zwar eine Trennung (siehe auch Trennungsjahr) erfolgt ist, eine Scheidung jedoch noch nicht beantragt wurde bzw. die Ehe noch nicht geschieden ist.

Grundvoraussetzung sind die Bedürftigkeit des einen und die Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners. Kann folglich einer der Ehepartner seinen Lebensunterhalt, gemessen am Lebensstandard während der Ehe, nicht selbstständig bestreiten, so ist der leistungsfähige Ehegatte, dessen monatliches Nettoeinkommen über dem Selbstbehalt von 1.600 Euro liegt, zur Zahlung des Ehegattenunterhalts verpflichtet. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit rechtskräftiger Scheidung oder im Falle eines mehr als einjährigen Zusammenlebens mit einem neuen Partner.

Weitere Einzelheiten: Trennungsunterhalt

In welchen Fällen wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?

Der nacheheliche Unterhalt (Geschiedenenunterhalt) kommt erst dann in Betracht, wenn die Scheidung gerichtlich und rechtskräftig abgeschlossen ist. Grundlage ist der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach beide Ehepartner der Erwerbsobliegenheit (Pflicht zur Arbeitsaufnahme) nachkommen müssen.

Ist ein Ehegatte bedürftig, also nicht imstande seinen Lebensunterhalt, bemessen am ehelichen Lebensstandard, eigenständig zu bestreiten, kann ihm unter folgenden Unterhaltstatbeständen Ehegattenunterhalt vom leistungsfähigen Ehepartner zustehen:

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  • Unterhalt zur Kindesbetreuung
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechen
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder zur Aufstockung
  • Ausbildungsunterhalt
  • Billigkeitsunterhalt

Weitere Informationen: Nachehelicher Unterhalt

Anspruchsbegrenzung in bestimmten Fällen

Obwohl trotz Bedürftigkeit Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestünde, kann es in einigen Situationen zur Begrenzung oder zum Wegfall des Anspruchs kommen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Ehegattenunterhalt bspw. infolge kurzer Ehedauer (weniger als 3 Jahre), einer neuen verfestigten Partnerschaft oder infolge Straftaten dem Unterhaltspflichtigen gegenüber unbillig wäre.

In diesem Kontext halten wir zudem nachfolgende interessante Informationen für Sie bereit:

Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und Geschiedenenunterhalt?

Betreuungsunterhalt für die Betreuung minderjähriger Kinder

Eltern, unabhängig davon ob verheiratet oder nicht, können ihren Unterhaltsanspruch mit der Kinderbetreuung begründen, sofern aus der Partnerschaft Kinder hervorgegangen sind. Hierbei ist der Betreuungsunterhalt, zusätzlich zum Kindesunterhalt, für die Betreuung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr zu gewähren. Nach Überschreiten dieser Altersgrenze bedarf es einer Einzelfallprüfung, da auch hier auf die Erwerbspflicht verwiesen wird.

Unterhalt gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz

Dem Lebenspartnerschaftsgesetz zufolge ist die unterhaltsrechtliche Rangfolge für homosexuelle Lebenspartnerschaften derjenigen zwischen Ehegatten gleichgestellt. Somit gelten die gleichen Regelungen wie beim Ehegattenunterhalt.

Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?

Soll der Ehegattenunterhalt ermittelt werden, wird zur Berechnung der Ansprüche die Differenzmethode angewandt. Dabei erhält der Unterhaltsberechtigte 45% der Differenz zwischen den Netto-Einkommen beider Parteien. Hierbei wird nicht mehr geleistet, als der volle Unterhalt, bemessen an den ehelichen Verhältnissen. Bezieht der Unterhaltsberechtigte selbst kein Einkommen, stehen ihm obendrein 50% der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Unterhaltspflichtigen zu.

Ehegattenunterhalt Rechner

Mit dem nachfolgenden Rechner zum Ehegattenunterhalt können Sie die Höhe des Unterhalts kalkulieren. Der Rechner zieht automatisch 5% des monatlichen Nettoeinkommens als berufsbedingte Kosten ab. Haben Sie höhere Kosten, weil beispielsweise die Werbungskosten höher als diese 5% sind oder noch Schulden für Kredite, beispielsweise Eigenheim, so müssen diese im Feld unter dem Einkommen eingetragen werden.

Wann ist ein Ehepartner zur Unterhaltszahlung verpflichtet?

Im Trennungsjahr vor der Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, sofern ein Ehepartner bedürftig ist. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nach der Scheidung unter strengen Bedingungen, beispielsweise aufgrund von Kindesbetreuung, Erwerbslosigkeit oder Krankheit.

Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt?

Wenn Ehegattenunterhalt gezahlt wird, erhält der Unterhaltsberechtigte 45% der Differenz des Nettoeinkommens beider Beteiligten. Benutzen Sie unseren Online-Rechner zur raschen Berechnung des Ehegattenunterhalts.

Wie lange wird Ehegattenunterhalt gewährt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung oder im Fall eines mehr als einjährigen Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner. Die Dauer des nachehelichen Unterhalts wird stets im Einzelfall entschieden. Im Fall von Kindesunterhalt muss mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden.

Schlagwörter:Ehegattenunterhaltnachehelicher UnterhaltTrennungsunterhalt