Wann beginnt das Verbot für Ölheizungen?
Wie lange dürfen Öl- und Gasheizungen noch betrieben werden?
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird der Einbau von ausschließlich fossilen Heizsystemen, sprich reinen Öl- und Gasheizungen, für Bestandsgebäude ab Mitte 2028 sukzessive untersagt. Ein umfassendes Verbot jeglicher fossiler Brennstoffe in Heizsystemen tritt dann spätestens 2045 in Kraft.
Viele Eigentümer von Öl- und Gasheizungen sind verunsichert: Was geschieht mit ihrer langjährig treuen Heizungsanlage? Wie sollte am besten auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen reagiert werden?
Umfassende Informationen zum Thema Gas- und Ölheizungsverbot: Hier erhalten Sie Aufschluss über die gegenwärtige Rechtslage und erhalten Empfehlungen für das optimale Vorgehen.
Die Kernpunkte dieses Artikels:
- Ist die Behauptung korrekt, dass ein Verbot von Öl- und Gasheizungen angestrebt wird?
- Öl- und Gasheizungsverbot: Was gilt derzeit und welche Regelungen sind zukünftig zu erwarten?
- Wie lange sind Gas- und Ölheizungen noch zulässig?
- Wie kann die geforderte Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden?
- Welche unmittelbaren Schritte sind erforderlich?
Öl- und Gasheizungsverbot auf einen Blick
- Bestehende Heizungsanlagen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, dürfen weiterhin genutzt und instand gehalten werden.
- Bei der Installation einer neuen Öl- oder Gasheizung ist ab 2024 eine Kombination mit erneuerbaren Energiequellen zwingend erforderlich, alternativ ist die Wahl einer Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme ratsam.
- Ab dem Jahr 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen generell untersagt.
Stimmt es, dass Gas- und Ölheizungen verboten werden sollen?
Grundsätzlich ja, jedoch ist ein vollständiges Aus für Gas- und Ölheizungen vorerst nicht unmittelbar zu erwarten.
Das neue Heizungsgesetz, welches im Grunde eine Novellierung des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darstellt, ist zwar bereits seit dem 1. Januar 2024 in Kraft, richtet sich jedoch primär an Neubauten.
Seit 2024 müssen Heizungsanlagen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies impliziert faktisch ein Verbot für die Installation von reinen Öl- und Gasheizungen. In sogenannten Hybridheizungen bleiben sie für eine Übergangszeit gestattet, allerdings nur noch mit einem Anteil von maximal 35 Prozent.
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Die Verpflichtung, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, wird jedoch in einigen Jahren auch für Bestandsgebäude Anwendung finden - konkret im Juni 2026 (für größere Städte) bzw. Juni 2028 (für alle übrigen Kommunen).
Das endgültige Ende für Öl- und Gasheizungen wird schließlich im Jahr 2045 eintreten. Zu diesem Zeitpunkt dürfen keinerlei fossile Brennstoffe (wie Öl und Gas) mehr für Heizungszwecke verwendet werden, selbst in bereits bestehenden Anlagen.
Zeitplan für das Heizungsgesetz: Umstellung auf erneuerbare Energien
| Ab 2024 | Bis 2026 | Bis 2028 | Ab 2045 |
|---|---|---|---|
Inkrafttreten der GEG-Novelle Neubau: 65-Prozent-Anforderung für erneuerbare Energien. | Erstellung von Fernwärmeplänen für Großstädte Bestandsgebäude: 65-Prozent-Anforderung beim Heizungsaustausch gilt für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. | Erstellung von Fernwärmeplänen für kleinere Kommunen Bestandsgebäude: 65-Prozent-Anforderung beim Heizungsaustausch gilt nun ebenfalls für alle übrigen Gemeinden. | Die Nutzung fossiler Brennstoffe für Heizsysteme ist vollständig untersagt. |
Öl- und Gasheizungsverbot: Was gegenwärtig gilt - und was zukünftig relevant wird
Aktuelle Regelungen | Zukünftige Regelungen |
|---|---|
Bestehende Gebäude | |
Bis 2026 / 2028 (abhängig von der Größe Ihrer Kommune)
| Ab 2026
Ab 2028
Ab 2045
|
Neubau | |
Ab 2024
| Ab 2026 / 2028
|
Im Allgemeinen existieren bei Heizungsaustausch großzügige Übergangsregelungen und Ausnahmetatbestände.
Heizungsgesetz: Das bedeutet es für den Heizungsaustausch
Unabhängig vom Zeitpunkt wird jede Heizung irgendwann ausfallen. Daher ist es ratsam, sich bereits jetzt mit möglichen Heizungsalternativen vertraut zu machen. Ebenso wichtig ist die Erkenntnis: Je früher Sie den Heizungstausch in Angriff nehmen, desto höher fallen die staatlichen Fördermittel aus.
In unserem Artikel erhalten Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte des Heizungsgesetzes »
Wie lange sind Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?
Für sämtliche bereits installierten Anlagen gilt grundsätzlich: Sie genießen Bestandsschutz. Das bedeutet, sie dürfen vorerst weiterbetrieben werden und müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht werden - selbst wenn sie defekt sind und repariert werden müssen.
Eine absolute Grenze besteht jedoch: Spätestens ab dem Jahr 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilem Erdgas oder Erdöl betrieben werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt sieht das Gesetz ein schrittweises Verbot für die Installation reiner Öl- und Gasheizungen vor:
- Seit 2024 sind reine Öl- und Gasheizungen in Neubaugebieten verboten. Nur in Hybridheizungen bleiben sie zulässig, sofern der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 Prozent beträgt (für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die gleichen Vorschriften wie für Bestandsgebäude).
- Großstädte mit über 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, bis Mitte 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch für Bestandsgebäude die Verpflichtung, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen.
- Allen übrigen Kommunen wird eine Frist bis Mitte 2028 eingeräumt, wonach auch hier die 65-Prozent-Erneuerbare-Regelung für Bestandsgebäude Gültigkeit erlangt.
⇒ Folglich sind reine Öl- und Gasheizungen in Deutschland spätestens Mitte 2028 verboten (mit wenigen Ausnahmen). Höchstens in Hybridheizungen (und in Sonderfällen) dürfen sie bis maximal Ende 2044 noch verwendet werden.
Fernwärme gewinnt an Bedeutung
Derzeit wird Fernwärme nur von etwa 10 Prozent der Haushalte genutzt, wobei sie vor allem für städtische Bewohner attraktiv ist. Fernwärme kann jedoch nur dann als "erneuerbare Energie" angerechnet werden, wenn der lokale Fernwärmeerzeuger (also die Stadtwerke) dies auch nachweislich sicherstellt.
In diesem Beitrag wird erläutert, für wen sich die Installation eignet und welche Vor- und Nachteile sowie Kosten Hausbesitzer erwarten können: Für wen ist die Installation von Fernwärme geeignet? »
Es gibt zwei (wenn auch für die meisten Haushalte derzeit eher theoretische) Hintertüren: Sofern Sie zum Heizen "grünes Gas" (Biogas) verwenden, bleibt eine Gasheizung weiterhin erlaubt. Ebenso denkbar wären sogenannte H₂-Ready-Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Allerdings ist das Heizen mit Wasserstoff äußerst kostspielig, unwirtschaftlich und derzeit eher noch Zukunftsmusik.
Ist eine Wasserstoffheizung für Einfamilienhäuser sinnvoll?
Welches Potenzial birgt Wasserstoff für die Heizung? Könnte er zukünftig Erdgas ersetzen? Lohnt sich eine Wasserstoffheizung für Einfamilienhäuser? Wir machen den Check: Ist eine Wasserstoffheizung für Einfamilienhäuser sinnvoll?
Flüssiggas - eine Option für die Heizung?
Heizsysteme, die mit Gas betrieben werden, lassen sich auf Flüssiggasbetrieb umstellen. Wie dies funktioniert und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, erfahren Sie in unserem Artikel zur Flüssiggasheizung »
Wie lässt sich die geforderte Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen?
Ob und wie das 65-Prozent-Ziel erreicht werden kann, muss individuell ermittelt werden - beispielsweise durch einen Heizungsinstallateur oder Energieberater. Somit ist es auch möglich, verschiedene Heizsysteme zu kombinieren, um die 65 Prozent zu erreichen.
Die 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen können in Bestandsgebäuden wie folgt realisiert werden:
- durch den Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
- mittels einer Wärmepumpe
- durch eine Stromdirektheizung
- mit einer Pelletheizung,
- durch eine Gasheizung, die mit Biogas (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) betrieben wird
- durch eine Hybridheizung, die zwei oder mehr Wärmeerzeuger kombiniert, beispielsweise eine Wärmepumpe und eine Gasheizung (wobei die Wärmepumpe die Hauptwärmelast tragen muss)
- durch eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase verwendet (z.B. Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)
Tatsächlich stellen Wärmepumpen für gut gedämmte Neubauten gegenwärtig die wirtschaftlich rentabelste Heizlösung dar. Bereits heute entscheidet sich jeder zweite Bauherr für eine Wärmepumpe. Zudem wird die Anschaffung staatlich stark gefördert. Sofern das Gebäude ordnungsgemäß gedämmt ist (was auf alle Neubauten zutrifft), amortisiert sie sich bereits nach wenigen Jahren. Bei älteren Gebäuden hängt die Rentabilität einer Wärmepumpe vom energetischen Zustand des Hauses ab.
Nachrüstung einer Wärmepumpe im Altbau: So funktioniert es
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eignen sich Wärmepumpen auch für die Nachrüstung in Altbauten. In unserem Artikel erfahren Sie, wie dies gelingt und ob Ihre vorhandenen Heizkörper weiterverwendet werden können: Nachrüstung einer Wärmepumpe - so gelingt es »
Lohnt sich eine Hybridheizung?
Erwägen Sie die Installation einer Hybridheizung, also einer Kombination aus Ihrer bestehenden Öl- oder Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder Pelletheizung?
In diesem Fall muss der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 Prozent betragen. Die primäre Wärmeerzeugung würde dann nicht mehr von Ihrer Öl- oder Gasheizung übernommen, sondern von dem umweltfreundlicheren Heizsystem (wie einer Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarthermie), das zusätzlich zu Ihrer bestehenden Heizung installiert wird.
Wie eine Gas-Brennwertheizung durch die Nachrüstung einer Wärmepumpe zu einer Hybridheizung wird und welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt, wird hier erläutert: Kombination von Gasheizung und Wärmepumpe »
Welche Schritte sind jetzt erforderlich?
Derzeit besteht noch kein dringender Handlungsbedarf. Ihre ältere Öl- oder Gasheizung kann vorerst weiterhin betrieben werden. Das Verbot von Gas- und Ölheizungen wird jedoch kommen - wenn auch (vorerst) nur schrittweise und in Etappen. Es empfiehlt sich, sich gedanklich bereits jetzt darauf einzustellen. Mögliche Alternativen könnten sein:
- Modernisierung: Austausch der aktuellen Anlage durch einen moderneren Öl-Brennwertkessel oder - noch besser - durch einen Gas-Brennwertkessel
- Ergänzung der bestehenden Öl- oder Gasheizung durch erneuerbare Energien, beispielsweise durch Solarthermie oder eine Pelletheizung
- Austausch der Ölheizung, beispielsweise durch eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel
In diesem Artikel stellen wir die besten Heizsysteme für Bestandsgebäude vor »
Sofern Sie einen Austausch Ihrer alten Heizungsanlage erwägen, sollten Sie nicht zu lange zögern. Abzuwarten, bis die alte Heizung defekt ist, stellt die ungünstigste Vorgehensweise dar. Dies gilt insbesondere für veraltete und ineffiziente Heizsysteme. Sollten Sie unsicher sein, wie alt Ihre Heizungsanlage ist, ist es ratsam, dies zeitnah zu überprüfen.
Checkliste: Wann ist ein Heizungsaustausch notwendig?
Meist erfolgt ein Heizungsaustausch erst bei Auftreten irreparabler Schäden. Mit unserer Checkliste für den Heizungstausch » erkennen Sie rechtzeitig, wann ein Austausch unumgänglich ist.
Beim Heizungstausch nicht überstürzt handeln
Es ist nicht ratsam, in einer Art blinder Panik jetzt überstürzt eine neue Gas- oder Ölheizung installieren zu lassen. Dies mag zwar vorteilhaft sein, denn: Neue Öl- oder Gas-Brennwertgeräte arbeiten deutlich effizienter als ältere Modelle, der Verbrauch von Heizöl lässt sich dadurch um etwa 15 Prozent senken.
Jedoch: Die Heizkosten werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter stark ansteigen. Hinzu kommt, dass ab 2045 fossile Brennstoffe generell nicht mehr zulässig sein werden.
Eine unabhängige Energieberatung ist empfehlenswert, denn die optimale Heizung für Ihr Haus hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes, der vorhandenen Heizung und nicht zuletzt von Ihrem finanziellen Budget ab.
Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?
- Falls Ihr Hauptanliegen lediglich die Heizung betrifft, können Sie eine kompetente Beratung vom Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur erhalten.
- Bei größeren Sanierungsprojekten ist es ratsam, einen Energieberater hinzuzuziehen. In unserem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf und den Kosten von Energieberatungen »
Nutzen Sie staatliche Fördermittel für Ihre neue Heizungsanlage
Grundsätzlich ist es ratsam, erneuerbare Energien in Ihre Heizungsanlage zu integrieren. Dies ist nicht nur im Hinblick auf ein potenzielles Öl- und Gasheizungsverbot sinnvoll, sondern auch angesichts konstant steigender Energiepreise.
Derzeit werden die Umrüstung einer alten Ölheizung auf eine neue, umweltfreundliche Anlage mit signifikanten Zuschüssen gefördert. Wenn Sie förderberechtigt sind, können Sie beim Heizungswechsel aktuell erhebliche Kosten einsparen. Dies reduziert die Ausgaben für moderne Heizungen merklich. Hinzu kommt der geringere Energieverbrauch, der bei einer neueren, effizienteren Heizung langfristig niedriger ausfällt.
Staatliche Zuschüsse beim Austausch einer Öl- oder Gasheizung in Anspruch nehmen
In diesen Leitfäden der Wüstenrot Bausparkasse finden Sie einen guten Überblick über: