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Kündigung Kreditkarte Visa

Kreditkarte aufheben: Wie beende ich meine Kreditkarte und was muss ich berücksichtigen?

vom 26.07.2025, 12:34 Uhr

Sind Sie mit den Dienstleistungen Ihrer momentanen Kreditkarte unzufrieden? Oder haben Sie ein besseres Angebot bei einem anderen Anbieter entdeckt, das die Bedingungen Ihrer aktuellen Kreditkarte übertrifft? Dann kommt als Nächstes die Kreditkartenkündigung in Betracht.

Was Sie alles wissen sollten und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihre Kreditkarte fristgerecht aufgeben wollen, erfahren Sie hier.

Warum sollte ich meine Kreditkarte kündigen?

Kreditkarten werden in Deutschland gemeinsam mit einem zugehörigen Kreditkartenvertrag ausgehändigt. Dieser Vertrag wird nicht mit einer Kreditkartengesellschaft abgeschlossen, wie beispielsweise mit Visa oder Mastercard, sondern mit der ausstellenden Bank.

Der Vertrag kann sowohl vom Kreditkartenanbieter, also dem jeweiligen Kreditkarteninstitut, als auch von Ihnen, dem Kreditkartenbesitzer, gekündigt werden. Hierbei kann die Kündigung aus verschiedenen Gründen erfolgen.

Ob es nun an Unzufriedenheit, einem alternativen, vorteilhafteren Angebot oder mangels Interesse an Kreditkarten liegt - bevor Sie die Kreditkarte einfach im Geldbeutel lassen, sollten Sie mögliche Kosten bedenken.

Bei einigen Kreditkarten fällt zum Beispiel eine regelmäßige Inaktivitätsgebühr an, wenn die Karte dauerhaft nicht benutzt wird. Obendrein sollten Sie die anstehende Jahresgebühr ebenfalls nicht vergessen, die Sie auch bei Nicht-Nutzung entrichten müssen.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie mit Ihrer derzeitigen Karte wenig anfangen können, dann ziehen Sie die Kreditkartenkündigung in Erwägung. Hierbei gibt es jedoch etliche Punkte zu beachten. Insbesondere ein geeigneter Kündigungszeitpunkt sowie die Einhaltung der Vertragslaufzeit sind hier essenziell.

Was muss ich vor der Kündigung beachten?

Frist für die Kündigung einer Kreditkarte

Gemäß Gesetz (§ 675h BGB) haben Sie als Kunde jederzeit das Recht, Ihren Kreditkartenvertrag mit einer Frist von höchstens einem Monat zu beenden. Eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist, die länger als einen Monat beträgt, ist ungültig. Achten Sie jedoch auf eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit, die vor einer ordentlichen Kündigung einzuhalten ist.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung seitens des Karteninhabers ist dann denkbar, wenn bestimmte Besonderheiten auftreten, die die Kündigungsfrist beeinflussen können, wie zum Beispiel Preiserhöhungen durch den Kartenanbieter.

Aber auch der Herausgeber kann den Kreditkartenbesitzer fristlos kündigen. Dafür reicht es aus, wenn der Inhaber etwa durch eine Weitergabe der PIN an Dritte die Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

Auswirkungen auf die SCHUFA

Die Kündigung Ihrer Kreditkarte kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Ihren SCHUFA-Score haben. Es kommt darauf an, ob die Kündigung von Ihnen oder der Bank ausgeht. Wenn Ihr Vertrag beispielsweise wegen Zahlungsrückständen von Ihrer Bank beendet wird, hat das definitiv negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit.

Mehr zum Thema Bonität erfahren Sie übrigens hier!

Wie kann ich meine Kreditkarte kündigen?

Im Grunde ist es keine komplizierte Angelegenheit, eine Kreditkarte zu kündigen. Trotz alledem sollten Sie am besten keinen dieser Schritte überspringen.

Kündigungen müssen weitgehend schriftlich in Form eines Kündigungsschreibens erfolgen. Bei einem Versand per Post empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis über den Zugang des Schreibens erhalten. Falls Sie die Karte allerdings online bei einer Direktbank beantragt haben, sollte die Kündigung auch vollumfänglich digital abwickelbar sein.

Folgende Daten sind für eine Kündigung relevant:

  • Name und Anschrift des Karteninhabers
  • Name und Anschrift der Bank beziehungsweise des Kreditkartenanbieters
  • Kreditkartennummer und eventuell Kundennummer
  • Gültigkeitsdauer der Kreditkarte
  • Kündigungsdatum („zum xx.xx.xxx' oder „zum nächstmöglichen Kündigungstermin')
  • Widerruf der Einzugsermächtigung
  • Bitte um Kündigungsbestätigung mit entsprechendem Kündigungszeitpunkt (Sie tragen die Beweispflicht, dass eine Kündigung vorliegt)
  • eigene Unterschrift (kann entfallen bei einer Online-Kündigung)

Es kann vorkommen, dass Sie der Kartenanbieter darüber hinaus auffordert, die Kreditkarte nach der Kündigung zurückzusenden. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, dann raten wir Ihnen, die Karte im Zweifelsfall eigenhändig zu vernichten. Hierfür müssen Sie den Magnetstreifen und vor allem den Chip zerschneiden oder löchern, um die damit entwertete Kreditkarte ungenutzt zu machen.

Übrigens: Die Kartennummer ist nicht zu verwechseln mit der Kartenprüfnummer.

Auf der Suche nach einer neuen Kreditkarte?

Sie benötigen eine neue Kreditkarte, die Ihren Bedürfnissen entspricht? Unter den zahlreichen Kreditkarten, die momentan auf dem deutschen Markt erhältlich sind, kann es gut sein, dass Sie infolgedessen schnell mal den Überblick verlieren. Gerade deshalb lohnt sich ein konkreter Kreditkartenvergleich.

Im Folgenden haben wir Ihnen einige Karten aufgelistet, die einen Blick wert sein könnten:

  • Consors Finanz Mastercard: Die Kreditkarte von Consors Finanz überzeugt, indem sie auf zahlreiche Gebühren verzichtet, unter anderem auf die Jahresgebühr und die Fremdwährungs-, Auslandseinsatz- und Abhebungsgebühren.
  • Barclays Platinum Double: Mit dem Platinum Double der Barclays Bank erhalten Sie ein besonderes Kartendoppel, bestehend aus einer 2-in-1-Visa- und Mastercard, die obendrein noch mit umfangreichen Versicherungsleistungen aufwarten kann.
  • Hanseatic Bank GenialCard: Die schwarze Kreditkarte der Hanseatic Bank kostet Sie keine Monatsgebühr. Auch auf Fremdwährungsgebühren wird verzichtet.

Falls Sie keine dieser Karten überzeugen konnte, sollten Sie unseren Vergleich zu gebührenfreien Kreditkarten konsultieren. Diese Karten stellen teilweise die besten auf dem Markt dar und sollten nicht unterschätzt werden.

Wenn Sie auf der Suche nach Reiseversicherungen und Zusatzleistungen sind, dann finden Sie in unseren Vergleichen zu goldenen und schwarzen Kreditkarten eine breite und vielversprechende Auswahl. Für den Fall, dass Ihnen allerdings negative Schufa-Einträge zu schaffen machen, sollten Sie den Kreditkartenvergleich zu Prepaidkarten oder Kreditkarten ohne Schufa im Blick haben.

Fazit

Das Kündigen einer Kreditkarte ist die einzig richtige Option, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen Ihre momentane Kreditkarte kaum mehr zusagt. Dabei ist der Vorgang der Kündigung nicht so kompliziert, wie manch einer anfangs womöglich annimmt.

Mit einem gültigen Kündigungsschreiben zu einem geeigneten Kündigungszeitpunkt innerhalb der Kündigungsfrist - sofern vorhanden - ist der Vorgang im Regelfall schon erledigt. Hierfür gibt es vorformulierte Kündigungsvorlagen von Online-Portalen, die Ihnen den Prozess des Kündigungsschreibens erleichtern und auch das Versenden übernehmen.

In jedem Fall raten wir Ihnen: Schauen Sie regelmäßig bei einem konkurrierenden Anbieter oder in unseren Kreditkarten-Artikeln vorbei und vergleichen deren Leistungen mit den Konditionen Ihrer Kreditkarte. So bleiben Sie stets up to date und finden dadurch heraus, welche Kreditkarte sich inzwischen mehr lohnen könnte als Ihr derzeitiges Modell.

Der Kreditkartenmarkt ist überschwemmt von zahlreichen Angeboten, daher ist es nicht verkehrt, einen dauerhaft aktuellen Überblick zu haben, um sich kein Top-Angebot entgehen zu lassen.

Auf der Suche nach ausschließlich kostenlosen Kreditkarten? Unseren Vergleich dazu finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ich meine Kreditkarte kündige?

Sofern Sie kein Girokonto als Referenzkonto angegeben haben und die Karte als externes Kreditkartenkonto dient, sollten Sie über die Kontoinformationen prüfen, ob Sie eventuell offene Rechnungen zu begleichen haben. Falls noch weiteres Guthaben vorhanden ist, sollte dieses ausgezahlt werden. Die Einmalzahlung oder -abbuchung können Sie idealerweise per Überweisung an ein anderes Girokonto vornehmen oder das Guthaben von der Bank an eine von Ihnen genutzte Bankverbindung senden lassen.

Bei wem muss ich die Kreditkarte kündigen?

Die Kündigung erfolgt unmittelbar zwischen dem Karteninhaber und dem Kreditkartenanbieter, also bei der ausstellenden Bank. Die Kreditkartengesellschaft (beispielsweise Visa und Mastercard) bleibt hier außen vor.

Bekomme ich die Jahresgebühr zurückerstattet?

In der Regel wird Ihnen die Jahresgebühr anteilig zurückerstattet. Kündigen Sie also nach sechs Monaten, erhalten Sie etwa die Hälfte der Gebühr zurück. Lesen Sie in den AGB Ihres Anbieters nach, ob es Ausnahmen von dieser Regelung gibt.

Kann mich der Anbieter auch selbst kündigen?

Ja, der Kreditkartenanbieter hat das Recht, Sie als Karteninhaber fristlos zu kündigen, ohne dass von Ihrer Seite aus ein Kündigungsschreiben benötigt wird. Von diesem Recht darf die Bank jedoch nur Gebrauch machen, wenn Sie gegen die Vertragsunterlagen verstoßen und die obligatorische Sorgfaltspflicht missachten, die beispielsweise durch die Weitergabe der PIN an Dritte verletzt wird.

Was muss das Kündigungsschreiben beinhalten?

Das Kündigungsschreiben benötigt einzelne relevante Kreditkartendaten. Zusätzlich enthält das Schreiben unter anderem die Kreditkartennummer beziehungsweise Kartennummer, Ihre Kundennummer, den Widerruf der Einzugsermächtigung und das gewünschte Kündigungsdatum. Eine konkrete Auflistung finden Sie oben im Artikel. Wichtig: Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung sollten Sie nicht vergessen, da Sie als Inhaber die Beweispflicht tragen, dass eine Kündigung erfolgt ist.

Kostenlose Kreditkarten im Überblick

Autor: Alex

Wenn es um Finanzthemen geht, versorgt Alex Sie auf Urlaubstracker.de mit den aktuellsten Informationen über aktuelle Entwicklungen, Aktionen und Konditionen. In seiner Freizeit zieht es ihn in faszinierende Städte. Dabei reizen ihn spontane Abenteuer genauso wie gut geplante Ausflüge, auf denen er stets weiß, welche Kreditkarte sich am besten eignet.