Vollmacht für Kaufvertragsentwürfe
Bevollmächtigung − Vertretung bei amtlichen Angelegenheiten
Spezifische Regelungen für die Vertretung in Grundbuchsachen
Zur Vertretung in Grundbuchangelegenheiten, wie beispielsweise der Unterzeichnung von Kaufvereinbarungen, Anträgen auf Rangordnung oder Löschungsbestätigungen und Ähnlichem, ist eine Vollmacht unabdingbar, deren Unterzeichnung durch den Bevollmächtigenden eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung erfahren muss. Sollte es sich hierbei um eine umfassende Generalvollmacht handeln und nicht um eine spezifisch zugeschnittene Spezialvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht, darf das Datum der Unterschrift ferner nicht älter sein als drei Jahre.
Gezielte Bestimmungen für die Registrierung bei FinanzOnline mittels Video-Identifikation
Die Registrierung von physischen Personen bei FinanzOnline (verlinkt auf → BMF) durch die Video-Identifikation, auch bekannt als Online-Authentifizierung, darf ausschließlich durch die betreffende Person selbst vorgenommen werden. Eine Vertretung durch einen Beauftragten ist in diesem Fall ausgeschlossen. Selbst eine amtlich bestätigte Spezialvollmacht vermag die persönliche Teilnahme an der Online-Identifikation nicht zu ersetzen.
Für die Registrierung von juristischen Personen bei FinanzOnline ist eine Vertretung ausschließlich durch den oder die gesetzlichen Vertreter gestattet:
- Bei juristischen Personen, deren Vertretung durch eine einzelne natürliche Person als gesetzlicher Vertreter obliegt (alleinige Vertretungsbefugnis), ist es zwingend erforderlich, dass dieser gesetzliche Vertreter persönlich an der Online-Identifikation teilnimmt. Selbst eine beglaubigte Spezialvollmacht ist nicht in der Lage, seine persönliche Anwesenheit bei der Online-Identifikation zu kompensieren.
- Wenn juristische Personen durch mehrere natürliche Personen gemeinsam repräsentiert werden (gemeinsame Vertretungsbefugnis), kann ein gesetzlicher Vertreter oder können mehrere gesetzliche Vertreter durch einen bevollmächtigten Vertreter oder mehrere bevollmächtigte Vertreter repräsentiert werden, vorausgesetzt, diese Person(en) verfügen über eine beglaubigte Spezialvollmacht (entweder notariell oder gerichtlich erteilt) und zumindest einer derappointierten gesetzlichen Vertreter nimmt persönlich an der Online-Identifikation teil.