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Wohnbeihilfe in Oberösterreich online beantragen

Mietpreise klettern, während die Wohn­bei­hilfe an Effektivität einbüßt: Die Arbeiterkammer (AK) verlangt eine zielgenauere Unterstützung für Bürger mit geringem Einkommen. 

05.09.2024

Die Wohnbeihilfe soll Personen mit kleinem Budget ein erschwingliches Zuhause ermöglichen. Angesichts steigender Mieten und Nebenkosten bleibt die Wohnbeihilfe jedoch unverändert. Für AK-Präsident Andreas Stangl ist es offensichtlich: Berechnungsfaktoren, die fernab der Realität liegen, und komplizierte Antragsverfahren müssen beseitigt werden, damit die Betroffenen die erforderliche Hilfe erhalten. Die AK präsentiert Vorschläge, wie mehr Menschen geholfen werden kann, ihr grundlegendes Bedürfnis nach Wohnraum zu decken.

Die Wohnbeihilfe stellt ein essenzielles Instrument dar, um für Menschen mit bescheidenem Einkommen die Auswirkungen der Inflation zu mildern und bezahlbares Wohnen zu gewährleisten. Dennoch ist die Anzahl der Antragsteller in den vergangenen Jahren gesunken:

  • Seit dem Jahr 2013 hat sich die Zahl der Empfänger von Wohnbeihilfe um 27 Prozent von 32.542 auf 23.611 im Jahr 2023 verringert.

  • Auch das vorgesehene Budget für die Wohnbeihilfe ist rückläufig: Im Jahr 2013 wurden noch insgesamt 72,2 Millionen Euro an Wohnbeihilfe an alle Berechtigten ausbezahlt, im Jahr 2023 waren es 18,5 Millionen Euro weniger. Dies entspricht einem Rückgang von ungefähr 26 Prozent. 

Eine Studie des Zentrums für Europäische Wohlfahrtspolitik verdeutlicht, dass ungefähr ein Drittel der Haushalte, die einen Anspruch auf Wohnbeihilfe hätten, keinen Antrag einreichen. Aus Sicht der AK ist dies auch auf eine fehlende Benutzerfreundlichkeit bei der Antragsstellung zurückzuführen. Dem Antrag müssen bis zu 17 unterschiedliche Dokumente beigelegt werden. Und weiterhin ist es nicht möglich, die Wohnbeihilfe online vorab zu kalkulieren oder zu beantragen. AK-Präsident Andreas Stangl äußert sich: „Es drängt sich die Frage auf, ob man die Menschen durch all diese Hindernisse bewusst von der Wohnbeihilfe ausschließen möchte.'

Die Resultate des AK Wohnzufriedenheitsindex zeigen: Die Mietpreise pro Quadratmeter auf dem privaten Mietsektor sind im Vergleich zum Jahr 2023 um etwa 6 Prozent gestiegen. Acht von zehn unselbstständig Beschäftigten in Oberösterreich mit einem Einkommen von unter 1.350 Euro netto beurteilen die Bezahlbarkeit ihrer Wohnsituation als kritisch oder gar ungünstig. Besonders diejenigen, die gegenwärtig Arbeit suchen oder sich in Karenz befinden, in Teilzeit tätig sind oder noch unter 30 Jahre alt sind, sind von den erhöhten Kosten in hohem Maße betroffen. 

Damit mehr Bürger mit geringem Verdienst mithilfe der Wohnbeihilfe ihren unmittelbaren Lebensraum absichern können, verlangt die AK eine Anpassung der Wohnbeihilfe an die aktuellen Gegebenheiten. Konkret schlägt sie folgende Maßnahmen vor:

  • Anpassung des anrechenbaren Wohnaufwands:
    Die Berechnung der Wohnbeihilfe in Oberösterreich ist an einen anrechenbaren Wohnaufwand von 3,7 Euro (ohne Nebenkosten) je Quadratmeter gebunden. Die AK fordert eine Erhöhung des maximal anrechenbaren Wohnaufwands auf 5 Euro pro Quadratmeter.

  • Anpassung des Quadratmeterpreisdeckels:
    In Oberösterreich ist die Wohnbeihilfe an einen Hauptmietzins von maximal 8 Euro pro Quadratmeter (inkl. Umsatzsteuer, exkl. Nebenkosten) gekoppelt. Die AK setzt sich dafür ein, diesen Quadratmeterpreisdeckel auf 10 Euro anzuheben.

  • Anpassung der Quadratmeteranzahl pro Person:
    Die Wohnbeihilfe in Oberösterreich ist an eine Wohnungsgröße von 45 Quadratmetern (bei einer Einzelperson) bzw. 60 Quadratmetern (bei zwei Personen) gebunden. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind es 50 bzw. 70 Quadratmeter. Die AK plädiert dafür, die angemessene Wohnnutzfläche in Oberösterreich entsprechend zu erhöhen.

  • Anpassung der Deckelung:
    Die Höhe der Wohnbeihilfe in Oberösterreich ist begrenzt und beträgt derzeit maximal 300 Euro. Die AK fordert eine Erhöhung dieses Betrags auf 400 Euro sowie eine regelmäßige Anpassung an die Inflationsrate.

  • Optimierung der Zugangswege:
    Es ist auch im Jahr 2024 in Oberösterreich nicht möglich, die Wohnbeihilfe online zu beantragen. Die AK fordert eine benutzerfreundliche Möglichkeit, die Wohnbeihilfe digital vorab zu berechnen und zu beantragen. Zudem soll die Anzahl der einzureichenden Dokumente reduziert werden.

  • Anpassung der Rechtsmittel:
    Wird ein Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt, besteht in Oberösterreich keine Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen. Die AK setzt sich für die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Wohnbeihilfe auch in Oberösterreich ein - wie er bereits in Wien existiert.

Detaillierte Informationen über den Reformbedarf bei der Wohnbeihilfe stellt die AK Oberösterreich in der neuen Broschüre „OÖ Wohnbeihilfe: Ideen & Forderungen für leistbares Wohnen in Oberösterreich' zur Verfügung.