Praxis dr schlossberger köln
Es ist zum Haare ausraufen!
Sobald die Hautärztin Dr. med. Uta Schlossberger (im Alter von 52 Jahren) die Online-Rückmeldungen ihrer Kölner Ordination auf Google sichtet, wird sie wütend: Denn die Mehrheit der Beurteilungen fällt eher negativ aus - durchschnittlich vergeben Nutzer lediglich 2,8 von insgesamt 5 Sternen.
Beispielsweise heißt es: „Was für eine chaotische Praxis', äußert sich eine Patientin. „Diese Saftladen ist wirklich zum Erbrechen', schreibt eine andere Person.
„Diese Entwicklung hat sich in den letzten zwei Jahren zugespitzt', erklärt die Medizinerin. Aus diesem Grund hat sie eine neue Richtlinie eingeführt: Wer in ihrer Gemeinschaftspraxis behandelt werden möchte, muss nun eine „Einverständniserklärung' unterzeichnen - und sich damit verpflichten, keinerlei Bewertungen abzugeben!
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Genau aufgeführt steht auf dem blanco DIN-A5-Zettel im Querformat: „Hiermit versichere ich, dass ich (...) KEINE öffentlichen Darstellungen über die Ärzte, das Team, die Praxis oder durchgeführte Behandlungen (...) vornehme. Dies schließt explizit Internetplattformen, Bewertungsportale sowie soziale Netzwerke mit ein.'
„Selbstverständlich machen wir nicht alles perfekt', gibt die Dermatologin zu. Unlängst mussten Termine verschoben werden, da Ärzte an Corona erkrankt waren. „Und ich erhebe keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit, aber es gibt immer mehr Patienten, die möchten, dass wir genau das tun, was ihnen Dr. Google vorschreibt.'
Zusätzlich zu diesen Umständen gibt es erhebliche Probleme mit manchen Patienten: „Unsere Empfangsmitarbeiterinnen wurden mit Begriffen wie ‚blöde Schlampen‘ und ‚dumm‘ beschimpft. Der Eingangsbereich wurde mutwillig beschädigt. Selbst unsere taffsten Kolleginnen weinen, kündigen ihren Job - und wir sind seit drei Monaten nicht in der Lage, eine medizinische Fachangestellte zu finden.'
Obwohl Patienten hier in der Regel über ein Online-System Termine innerhalb weniger Tage erhalten können. „Wir betreuen teilweise bis zu 1500 Neupatienten pro Quartal. Die negativen Rezensionen stammen häufig von neuen Klienten, die von Arzt zu Arzt wechseln.'
Aber ist dieses Verbot von Bewertungen überhaupt rechtlich haltbar? BamS erkundigte sich bei der zuständigen Ärztekammer Nordrhein nach. Die Antwort lautete: Eine Praxis ist keineswegs berechtigt, „die Freiheit zur öffentlichen Meinungsäußerung im Internet auf diese Weise einzuschränken.'
Und weiter: „Patientinnen und Patienten sollten die Unterzeichnung einer derartigen Erklärung verweigern.'
Für Dr. Schlossberger ist dies jedoch noch nicht die allerletzte Möglichkeit: Sie erwägt nun ernsthaft, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen …
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