Pakete Post Porto
Der Standardbrief der Post kostet ab 2025 95 Cent
Ausgabejahr2024
Erscheinungsdatum11.12.2024
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Porti für die Dienstleistungen der Deutschen Post AG in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat die neuen Briefporti der Post heute vorläufig gebilligt.
Der Standardbrief kostet - so wie es die Deutsche Post beantragt hatte - ab Januar 0,95 Euro (bisher 0,85 Euro), der Kompaktbrief 1,10 Euro (bis dato 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro (vorher 1,60 Euro) sowie der Maxibrief 2,90 Euro (vorher 2,75 Euro). Das Porto der Postkarte erhöht sich von bisher 0,70 Euro auf 0,95 Euro.
Das Päckchen S kostet ab Januar 4,19 Euro (bisher 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (bisher 4,79 Euro). Das Paket national bis 2 kg kostet sodann 6,19 Euro (bisher 5,49 Euro) und das Paket national 2 bis 5 kg 7,69 Euro (bisher 6,99 Euro).
Im Rahmen der Entgeltgenehmigung überprüft die Bundesnetzagentur, ob der im Maßgrößenverfahren am 11. November 2024 festgelegte Preiserhöhungsspielraum von 10,48 Prozent für den Briefbereich und 7,21 Prozent für das Privatkunden-Paket bei der Festsetzung der neuen Porti eingehalten wurde. Wie die Deutsche Post AG diese Preiserhöhungsspielräume auf die jeweiligen Produkte verteilt, unterliegt ihrer unternehmerischen Entscheidung.
Nach der Beiladung eines Interessenverbandes der Briefdienstleister kann vorerst keine finale Entscheidung gefällt werden. Diese kann im Frühjahr 2025 getroffen werden, wenn der Beigeladene in die Akten Einsicht genommen und Gelegenheit zur Äußerung erhalten hat.
Portoverfahren gemäß neuem Postgesetz
Den neuen Porti vorausgegangen ist das Maßgrößenverfahren, in dem die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post festlegte. Die Preisänderungsspielräume resultierten aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Produktivitätsfortschrittsrate.
Das Portoverfahren wird erstmals gemäß den Vorgaben des neuen Postgesetzes durchgeführt. Es wird nunmehr für drei Bereiche anstelle wie bisher für einen Bereich der Preissetzungsspielraum festgelegt. Die Bereiche gliedern sich in den Privatkunden Brief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Das Portoverfahren dient jetzt vorrangig dem Zweck, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes sicherzustellen.
Die Entgeltentscheidung ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/porto2025 abrufbar.